Müssen alle Firmenwagen einer Person zugeordnet werden?

3 Antworten

Wenn mit dem Wagen keine Privatfahrten gemacht werden, gibt es doch nichts zu versteuern.

So ein Wagen wird eben von allen genutzt, die den jeweils betrieblich benötigen, aber nicht privat.

Grundsätzlich greift die 1% Reglung nur bei privater Nutzung und nur bei PKWs, Motorrädern und Elektofahrrädern.

Also bei Monteursfahrzeuge, Anhänger, Fahrzeuge die keine 4-Sitzer sind, LKW und sonstige Fahrzeuge sind eh ausgenommen. Steifenfahrzeuge der Polizei fallen auch darunter, auch wenn diese für private Zwecke genutzt werden, wenn die Beamten damit nach Hause fahren. Das Fahrzeug für Transportbeton fällt also niemals unter die 1% Reglung, da es ein LKW ist.


Wenn die Firma niemandem eine Privatnutzung des Wagens gewährt, braucht sie auch keine entsprechende Versteuerung durchführen.

Wäre schon lustig, wenn der Betonmischerfahrer jeden Monat 1200€ für sein Fahrzeug versteuern müsste.


OWL2015 
Beitragsersteller
 28.02.2016, 13:07

Ist es dann auch egal, was für ein Fahrzeug es ist? Also könnte es auch ein hochpreisiger PKW sein ohne Firmenbeschriftung etc.? In einem konkreten Fall eines Freundes von mir, tut sich der Betriebsprüfer schwer damit, einen solchen PKW als reinen Firmenwagen anzuerkennen, sondern will diesen auch einem Geschäftsführer zuschreiben, obwohl dieser schon einen Wagen zugeordnet hat.

Mikkey  28.02.2016, 13:14
@OWL2015

Es gibt Hotels, die unterhalten ganze Flotten von Fahrzeugen vom Schlage Rolls Royce & Co. Daran kann so etwas nicht festgemacht werden.

Wenn der Geschäftsführer bereits einen Firmenwagen versteuert, wird das Finanzamt vor Gericht einen schweren Stand haben, es sei denn es kann nachweisen, dass nicht dieser sondern der andere privat genutzt wird.

Zweckmäßigerweise werden für nicht zugeordnete Fahrzeuge Fahrtenbücher geführt. Daraus dürfte die nicht vorhandene Privatnutzung schließlich eindeutig hervorgehen.