Wird bei Bezug von Grundsicherung ein Grundstücksverkauf nötig?
Meine Mutter ist im Pflegeheim. Demnächst sind ihre Ersparnisse aufgebraucht und sie muss, um die Pflegekosten zahlen zu können, Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen. Meine Mutter hat eine Rente von 1600€ mtl. und die mtl. Pflegekosten liegen bei 2400€. Nun besitzt sie (ausschließlich) zwei Grundstücke. Ein Gartengrundstück (nach Bodenrichtwert SF PG ca. 3000€) und ein Feldgrundstück (Bodenrichtwert ca. 6000€) Die jährlichen Pachteinnahmen betragen für beide Grundstücke 200€. Ist meine Mutter gezwungen, diese Grundstücke veräußern? Wenn ja, könnte ich als Sohn sie kaufen?
2 Antworten
Die Mutter muss eventuell solche Grundstücke verkaufen. Wenn sie Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt, wird ihr nur ein "Schonvermögen" zugestanden. Dazu zählt alles, was sie an verwertbarem Vermögen hat, Geld, Grundstücke, etc. Die Höhe des Schonvermögens beträgt - glaube ich - 5000 Euro. Sie muss dasjenige an Vermögen, was über diesen Betrag hinausgeht, zunächst für ihre Pflege einsetzen. Wenn nötig, muss sie also auch Grundstücke verkaufen, zumindest das Feldgrundstück. Die Einzelheiten erfährst Du beim Sozialamt.
Die Mutter kann die Grundstücke jedermann verkaufen, natürlich auch dem eigenen Sohn. Wichtig ist nur, dass der Verkauf zum (echten) Verkehrswert / Marktwert erfolgt! Denn wenn sie es billiger verkauft, als der Verkehrswert, wird das als gemischte Schenkung angesehen. Sie darf aber nichts verschenken, wenn sie Leistungen vom Sozialamt beantragen möchte. Man sollte vorher also eine Wertermittlung veranlassen (oder mit dem Sozialamt die genaue Vorgehensweise absprechen.) Damit das Sozialamt den Verkauf anerkennt.
PS. Du solltest auch prüfen, ob Deine Mutter Ansprüche aus der Pflegeversicherung hat.
Kannst du kaufen. Nur selbst bewohnte Grundstücke sind ausgenommen.