Welche Geldanlagen von Angehörigen kann das Sozialamt im Pflegefall einfordern?

2 Antworten

Als allererstes beantragt man Pflegegrad, je nachdem wie Pflegebedürftig die Oma ist, bevor es an irgendein Privatvermögen von Angehörigen geht. Und bei 1800 Rente und Pflegegrad sollte eigentlich fast jedes normale Pflegeheim bezahlbar sein.


Rini23 
Beitragsersteller
 11.01.2022, 21:10

Danke für die schnelle Rückmeldung. Sie hat bereits Pflegegrad 2. Hier in München liegt der Eigenanteil ab diesem Grad bei den meisten Heimen, die wir bereits kontaktiert haben zwischen 2.800 und 3.200 €. Auch bei der guten Rente muss sie also noch jeden Monat gut 1000 € drauf legen. Die Ersparnisse werden somit früher oder später weg sein. Für diesen Fall wollen wir vorbereitet sein.

Gitti0815  23.04.2022, 17:06
@Rini23

1.800,-- Rente + 770,-- Pflegegeld + ca. 400,-- € Pflegewohngeld (bekommt jeder, abhängig vom Einkommen)

Bei meiner Mutter, Rente 2.100,-- + 770,-- + 438,-- Pflegewohngeld, sie muss noch über 300€ (ca. 200€Heim, 100€ Taschengeld) selbst aufbringen bzw. Sozialamt.

Das ist grob gerechnet, in NRW sind Heime (3.500€, kein Luxusheim) extrem teuer. Eine Rente muss schon über 2.500€ sein, um ein Heim bezahlen zu können.

Ich hoffe, ich konnte etwa helfen. Stecke gerade in der Situation und ich hätte gerne vorher gewusst, was ich nicht wusste.

  1. Die Mutter muss das Haus nicht aufgeben.
  2. Ich denke, der Bausparvertrag ist auf dich abgeschlossen und nicht auf den Namen der Oma.
  3. Da es sich um kleinere Beträge, wahrscheinlich auch für Gefälligkeiten, Pflege, Betreuung, Einkaufen etc. handelt, man unterstützt ja schließlich die Mutter, Oma und das Geld wahrscheinlich auch dann schon längst ausgegeben ist, kann niemand das Geld zurückfordern. Außerdem kann sie das Geld, wer weiß wo gelassen haben, verloren, ausgeben unterm Teppich.