Pfändung Finanzamt auf Konto des verstorbenen Vaters
Hallo, von einem Bekannten ist 2009 der Vater gestorben und hat vorher eine Vollmacht über das einigermassen gefüllte Konto an meinen Bekannten erteilt. Der Bekannte hat 2010 wegen Steuerschulden Insolvenz angemeldet. Er hatte durch Kündigung seiner Bank seit dieser Zeit kein eigenes Konto und hat alles bis Heute über das Konto seines verstorbenen Vaters abgewickelt, (Miete, Lebenshaltungskosten etc.) und das vorhandene Guthaben nach und nach aufgebraucht. Nun hat das Finanzamt dieses Konto gepfändet. Ich kann ihm keinen Rat geben und weiß auch nicht, ob es da strafbares zu konstruieren gäbe. Kennt sich jemand aus? Vielen Dank
5 Antworten
Ich denke mal, dass die Pfändung fast das kleinste Problem ist, was Dein Freund hat:
keine Erbschaftsteuererklärung abgegeben. zum Glück vermutlich keine Steuerhinterziehung, wenn die Erbschaft unter 400.000,- war.
Betrug bei dem Insolvenzverfahren.
hoffentlich hat er zwischendurch keine EV abgelegt, das wäre dann auch strafbar
Die Bank kann sofort das Konto kündigen
Der Witz dabei, der macht seit 5 Jahren was, was P59 udn ich hier vor ein paar Monaten mal diskutiert haben, warum die Banken eigentlich von jedem einmal pro Jahr eine Identitätskontrolle haben müßten, weil man in der Zeit der onlinekonten, alles machen kann.
Zumal, das habe ich Heute recherchiert, die Bank gegenüber dem FA wohl meldepflichtig ist, was die Kontostände, Wertpapiere usw. einen Tag nach den Tod betrifft. Die Bank wird wohl nicht erfreut sein.
Verstehe ich das richtig: Der Vater des Bekannten ist 2009 verstorben und die Bank wurde darüber nicht informiert? Das wäre schon ein starkes Stück. Der Bekannte nutzt also seit 2009 ein Konto eines Verstorbenen. Wer ist denn Erbe des väterlichen Vermögens? Wenn da weitere Beteiligte sind, dann wird sich die Frage nach strafrechtlichen Aspekten möglicherweise ohnehin stellen.
Ohne weitere Beteiligte ist die Sache aber klar: Auch wenn der Name des Vaters noch auf dem Konto steht, so ist das Guthaben doch auf den Sohn als Erben übergegangen. Der hat dieses Vermögen dem Insolvenzverwalter verheimlicht. Die Durchführung des Insolvenzverfahrens hätte er sich dann sparen können, denn Restschuldbefreiung gibt es in diesem Falle nicht mehr. Ob auch noch Insolvenzstraftaten vorliegen, müßte geprüft werden.
So wie ich ihn einschätze, ist es eher Kopf in den Sand. Ändert aber nichts. Vielen Dank für die Einschätzung. Sieht nicht gut aus.
Vielen Dank. Ja, er hat die Bank tatsächlich nicht informiert. Nun weiß ich nicht, ob da diese Hunde vom Insoverwalter geweckt werden, wenn er der Bank den Tod des Vaters mitteilt, das FA das Guthaben einziehen lässt, das Konto schließt und ein P-Konto bei einer anderen Bank unter seinem Namen eröffnet. Könnte es damit getan sein oder ist davon auszugehen, das seitens FA weiter geforscht wird? Komische Situation irgendwie.
Wenn der Steuerschulden hat, wird sich das FA schon mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen und der wird das Insolvenzgericht informieren.
Erst einmal vielen Dank für die fundierten Antworten. Gibt es eine Chance, dass sich statt dem "Worst Case" die Angelegenheit ohne viel Schaden "versendet"?
Eine Vollmacht über den Tod hinaus ermächtigt den "Bekannten" zwar zum Handeln auch nach dem Tod des Kontoinhabers, jedoch darf er mitnichten einfach für eigene Zwecke über das Guthaben auf diesem Konto nach Belieben verfügen.
Spätestens ab dem Todestag hat der Bekannte auf dem Konto nichts mehr zu suchen, wenn es nicht um Ausgaben geht, die ohnehin von der Erbmasse abgehen, da es sich um unbestrittene Verpflichtungen des Verstorbenen handelt.
Hier geht es um Veruntreuung und Mißbrauch der Vollmacht.
Das Finanzamt kann natürlich das Konto pfänden, wenn eine Steuerschuld besteht und das Konto dem Bekannten gehört. Tut es aber nicht. Daher ist das mit dem Finanzamt zu klären.
Da tickt dann wohl eine Zeitbombe. Was ich nicht verstehe:
Das Finanzamt kann natürlich das Konto pfänden, wenn eine Steuerschuld besteht und das Konto dem Bekannten gehört. Tut es aber nicht. Daher ist das mit dem Finanzamt zu klären.
Das FA hat doch dieses Konto gepfändet, obwohl es auf den Namen des verstorbenen Vaters läuft. Also ahnt man wohl schon etwas.
Wem ein Konto wirklich gehört, kann das Finanzamt nicht so einfach überprüfen. Ich nehme an, daß beispielsweise eine Steuererstattung des "Bekannten" auf dieses Konto ging oder auch das Konto durch Abfrage beim Arbeitgeber als Gehaltskonto identifiziert wurde. Daher wurde dieses Konto automatisch gepfändet. Eine Überprüfung, wer der Eigentümer des Kontos ist, fand wahrscheinlich überhaupt nicht statt.
Strafrechtliche Konsequenzen wird das Handeln des Bekannten in Bezug auf Veruntreuung und Unterschlagung nur dann haben, wenn es mehrere Erben gibt, deren Erbanteil dadurch verkürzt wurde. Ist der Sohn der Alleinerbe, wäre das Vermögen ja ohnehin ihm zugefallen. Dann muß er aber auch die Steuerschuld begleichen und dann gehört ihm das Konto, d.h. das Finanzamt kann die Pfändung korrekterweise durchziehen.
In letzterem Fall wäre das alles nur ein Verstoß gegen die Auflagen der Privatinsolvenz, was jedoch selbige gefährdet.
- Hallo, von einem Bekannten ist 2009 der Vater gestorben und hat vorher eine Vollmacht über das einigermassen gefüllte Konto an meinen Bekannten erteilt
Das ist wohl schon das erste Problem - das geht gar nicht, das ist schlichtweg nicht in Ordnung. Man kann so das Erbrecht nicht umgehen. Ohne Erbschein kann dein Bekannter nichts erben.
Mich wundert auch, dass die kontoführende Bank nicht tätig geworden ist, denn normalerweise erlischt eine Vollmacht, wenn der Erbfall eintritt.
Und natürlich kann das Finanzamt das Konto eines Steuerschuldner pfänden, die Frage bleibt, wer ist eigentlich der Steuerschuldner ?
Da hilft eigentlich nur reden, und zwar mit dem Finanzamt und auch mit dem zuständigen Nachlassgericht, wenn die Situation so verzwickt ist.
Ohne Erbschein kann dein Bekannter nichts erben.
Oha. Und ohne Personalausweis bin ich keine Person?
Tja, da hat er wohl etwas luschig gehandelt. Ich erfuhr, dass er vor dem Tod seines Vaters eine Generalvollmacht über den Tod hinaus vereinbart hat. Nur die Bank (ähem) weiß bis Heute nichts von Vaters Tod. Au Weia. Vielen Dank.
was es alles so gibt, ganz schön dreist und unverfroren !
Unwissenheit kann es doch nicht sein, daran kann ich so gar nicht glauben.
In der Haut des Bekannten möchte ich jedenfalls nicht stecken, das gibt Ärger !
K.