Nachdem die älteren Knacke.. äh ich meine netten Menschen Ihre Meinung dir schon geschrieben haben, geb ich von der jüngeren Generation auch mal meinen Senf mit dazu.

Ich hab meine Ausbildung vor 2 Jahren beendet - und ich bin froh den Bankkaufmann gemacht zu haben.

Ich arbeite auch immer noch im Vertrieb einer Filialbank, es macht mir immer noch Spaß. Also von dem her auf jeden Fall zu empfehlen.

Mach dir aber bitte bewusst, das deine Aufgabe als Bankkaufmann i.d.R. nur zu einem kleinen Teil die Sachbearbeitung ist. Der Großteil ist der Verkauf. Viele wissen vor der Ausbildung nicht was der Job eines Bankkaufmanns eigentlich ist und erwachen erst in der Ausbildung aus Ihrer Traumwelt. Wenn dir Verkauf grundsätzlich nicht gefällt, dann lass es. 

Wenn du aber Lust auf leistungsorientiertes Arbeiten (auch unter Druck und Stress!) hast, dann ist es vielleicht was für dich.

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Übliches Vorgehen, wenn die Inanspruchnahme deines Dispos zu niedrig für eine Umschuldung ist, die Bank aber ein Risiko in dir sieht.

Dein Dispo wird jeden Monat um 20€ reduziert. Wenn ich es richtig verstanden habe hast du aktuell 500€ Dispo, d.h. im Juni 480€ Dispo, im Juli 460€ usw.

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Einfache Sache : du bekommst keine.

Mir ist keine Voba oder Spaßkasse bekannt, in der normale Angestellte eine Provision erhalten. 

Unter gewissen Umständen kann es einen Bonus geben, aber auch der dürfte bei den genannten Banken nicht üppig ausfallen.

Generell kann man für alles Provisionen bekommen, früher war es üblich auf Versicherungen und Bausparverträge in kleines Incentive zu bekommen, war aber i.d.R. ein fester Betrag je Vertrag und im Vergleich zur Provision die das Unternehmen erhielt relativ gering, eher als kleine Belohnung.

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Das ganze würde ich mit dem Kunden-Support von Beate Uhse ... vertiefen ...

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Kann ich Schadenersatz für Belästigung durch unerwünschte Werbung bekommen?

Gibt es so etwas? Der Sachverhalt: seit ein paar Wochen werde ich von einer regionalen Bank (und deren Kooperationspartner easy ...) mit Briefen "bombardiert" in denen mir ein Kredit angeboten wird. Ich habe aber noch nie im Leben einen Kredit aufgenommen und dürfte (wenn überhaupt) nur einen äußerst positiven Eintrag bei der Schufa oder ähnlichen Agenturen haben. Von dort haben die meine Adresse bestimmt nicht. Weiterhin kommt noch dazu, dass ich noch nie ein Konto oder eine sonstige Verbindung zu dieser regionalen Bank hatte. ABER: mein Opa hat bei einer Filiale in dem Stadtteil, in der er wohnt, ein Sparbuch bei dieser Bank. Und (welch Zufall!): genau von dieser Filiale erhielt ich als erstes einen Brief, in dem Sie mir einen Kredit angeboten haben. Und der nächste "Zufall": mein Opa hat mich als Begünstigten bei seinem Sparbuch eintragen lassen, falls Ihm etwas zustoßen sollte. Daher ergibt sich für mich die Schlussfolgerung: die Herrschaften von der Regionalbank haben missbräuchlich meine Adresse dazu benutzt, um mir unerwünschte Werbung zuzuschicken. Dazu haben Sie das Ganze auch noch an Ihren Kooperationspartner (easy...) in einem anderen Bundesland weitergeleitet, der mich jetzt auch Werbebriefen für Kredite belästigt. Natürlich könnte ich jetzt Mails und Briefe schreiben, in dem ich die Bank und den Kooperationspartner auffordere, meine Adresse aus Ihrer Datenbank zu streichen. Aber davon habe ich nichts. Deswegen die Frage: könnte ein cleverer Anwalt so etwas wie Schadenersatz für mich heraus schlagen wegen der Belästigung durch unerwünschte Werbung und Verstoßes gegen irgendwelche Datenschutz-Bestimmungen? Weil ich sonst Verbraucherschutz, Medien und ggf. auch noch Behörden informieren würde? Meinungen und Tipps? Danke im Voraus!

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Schadensersatz = Ersatz für entstandenen Schaden

Welchen Schaden hast du denn erlitten ? Frage doch mal bei easy c. oder der Voba nach woher diese deine Daten haben und woher diese eine Zustimmung deinerseits zur Werbung ableiten.

Wenn du denen jetzt noch richtig eins reindrücken willst kannst du dich ja beim Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren bzw. diesem den Fall darlegen.

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Nein, kann die Bank nicht. 

Generell ist bei Überweisungen eine "Rückgabe" nicht möglich im Gegensatz zu Lastschriften. Man kann nur eine Rückrufauftrag bei seiner Bank abgegeben - diese Bank schreibt wiederum die Empfängerbank an und bittet um Erstattung. Die Empfängerbank schreibt wiederum den Kunden an und dieser kann dann entscheiden ob er es zurück überweisen möchte oder nicht. Falls das Geld nicht zurück überwiesen wird, wird i.d.R. der Name sowie die Adresse des Empfänger gem. des Abkommen des Überweisungsverkehrs (der dt. Banken) an den Überweisenden übermittelt.

Lange Rede gar kein Sinn : Zurück buchen können die nichts, falls jemand das Geld zurück möchte geht das in den zivilrechtlichen Bereich.

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Was ist die Cash-Bank-Gruppe ?

Meinst du Cash-Group ?

Falls du kein Postbankkunde bist, jedoch Kunde einer Cash Group Bank bist, kannst du am Geldautomaten kostenlos abheben.

Auszahlungen an der Kasse bei einer Postbank sind hingegen nicht möglich.

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Wenn ichs richtig verstanden haben, meinst du, dass der Azubi für die Firma einen Kaufvertrag geschlossen hat.

In diesem Fall dürfte der Kaufvertrag nichtig sein, da der Azubi höchst wahrscheinlich kein Prokurist ist.

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Naja du darfst schon eine Kreditkarte und ein P-Konto haben. Ist nur die Frage ob das dir jemand gibt, da man sich ja ein P-Konto nur holt wenn man eine Pfändung erwartet und wer will dir da noch eine Kreditkarte geben ? Was du noch beachten solltest, falls du denkst " Gut dann geh ich eben zu einer anderen Bank und beantrage da ne Kreditkarte" : In deiner Schufa steht, dass du ein P-Konto hast wird also vermutlich etwas schwieriger eine Kreditkarte zu bekommen.

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