Persönliche Gegenstände geerbt wie bekomme ich die?
Meine Freundin hat sich umgberacht und hat mir alle ihre persönlichen Sachen vermacht. Das Testament habe ich beim Nachlassgericht abgegeben. Wie geht es nun weiter wie komme ich zu den Sachen? Es gibt nur noch einen Bruder mit dem sie aber verstritten war Wer kann mir helfen???
4 Antworten
Wie geht es nun weiter wie komme ich zu den Sachen?
Dein Zweckvermächtnis n. § 2156 BGB macht man bei dem/n gesetzl. Erben geltend. Sofern der Nachlass allerdings nicht werthaltig genug wäre, d. h. der Erbteil aufgrund deines Vermächtnisses den Pflichtteil des/der Erben unterschreitet, greift das Vermächtnis hingegen nicht :-O
Vielmehr hat der Erbe dann einen Pflichtteilsergänzungsanspruch an dich als Begünstigten, um wenigstens einen Teil der Bestattungskosten gedeckt zu bekommen. Sofern er diein Vermächtnis nicht längst durch Verkauf erlöst hätte oder die Sachen als nicht mehr vorhanden bzw. auffindbar behauptet :-(
Das soll dich von deinem Erfüllungs- und Herausgabeanspruch nicht abhalten, aber deine Chancen verdeutlichen.
G imager761
Wie ist denn die Ausgangssituation? Wer hat Zugang zur Wohnung? Sind die Gegenstände überhaupt noch in der Wohnung?
Rein rechtlich ist die Lage klar: Der Erbe muß die Gegenstände an den Vermächtnisnehmer heraus geben, notfalls wird er auf gerichtlichem Wege darauf in Anspruch genommen. Das Problem ist allerdings die Beweislage. Nicht jeder Erbe ist ehrlich. Und dann sieht es schlecht aus.
Familienfremde Vermächtnisnehmer dürfen nicht einfach in die Wohnung des Verstorbenen gehen und die ihnen versprochenen Dinge mitnehmen. Sie müssen sich an die Erben wenden und sie bitten, vermachte Gemälde, Münzsammlung oder Porzellan herauszugeben. Ratsam ist, sie setzen den Erben hierfür eine konkrete Frist.
Sollten sich die Erben weigern, können Vermächtnisnehmer (und auch Beschenkte) vor Gericht ziehen, denn sie haben einen einklagbaren Anspruch auf die Wertsachen.
Wichtig: Es genügt nicht, wenn einer von mehreren Erben bereit ist, die Vermächtnisse herauszugeben - alle Erben müssen einmütig handeln.
http://www.stern.de/wirtschaft/geld/nachlassgericht-und-co-wie-sie-ihr-erbe-beanspruchen-707281.html
Wo erfahre ich wer der Erbe ist? Schreibt das Nachlassgericht den erben an? Oder muss ich mich darum kümmern?
Geht mit dem Tod einer Person deren Vermögen auf den Erben über (§§ 1922, 1942 Abs. 1 BGB), kommt es weder auf die Kenntnis des Erben vom Tod des Erblassers an, noch bedarf es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des Erben. Der Erbe kann allenfalls aktiv ausschlagen. Will er aber auf den Nachlass zugreifen, muss er zunächst in Erfahrung bringen, welche Gegenstände zum Nachlass gehören. Das ist in der Praxis oft schwierig. Das Gesetz hilft dem Erben mit Auskunftsansprüchen. Diese sind mittels Klage erzsingbar und durch Zwangshaft oder Zwangsgeld vollstreckbar. http://www.iww.de/erbbstg/archiv/nachlass-die-auskunftsansprueche-des-erben-f48381
DH, genauso ist es.