Bruder ohne Mietvertrag und Zahlungen der Miete einfach rauswerfen?

2 Antworten

Tja - irgendjemand wird ja dem Einzug / dem dauerhaften Wohnens Deines Bruders und dessen Freundin irgedwann einmal zugestimmt haben.

Außerdem - inwieweit haben nur Du und Deine Mutter geerbt? Als leibliches Kind Eures Vaters hate er zumindest Anspruch auf einen Pflichtteil.

Sind die Erbansprüche bereits geklärt ? - dann bleibt Euch die Möglichkeit Sohn / Bruder + dessen Freundin ganz offiziell zu kündigen.


Manubernhardt 
Beitragsersteller
 15.11.2021, 22:22

Er ist mein Halbbruder, wir haben nicht den selben Vater und er wurde von meinem Vater auch nicht adoptiert. Anrecht hat er erst wenn unsere Mutter stirbt

wilees  15.11.2021, 22:33
@Manubernhardt

Und selbst da könnte sie evtl. dran drehen, wenn sie z.B. Dir das Hausschenkt und sie diese Schenkung dann folgend 10 Jahre überlebt.

Ansonsten - Du alleine kannst Deinen Halbbruder nicht des Hauses verweisen.

Answer123  15.11.2021, 22:53
@wilees
wenn sie z.B. Dir das Haus schenkt und sie diese Schenkung dann folgend 10 Jahre überlebt.

Grundsätzlich korrekt. Aber Vorsicht: Das kann durch ein eingetragenes Nißebrauchrecht torpediert werden.

wilees  16.11.2021, 00:31
@Answer123

Es war doch nur das Aufzeigen einer theoretischen Möglichkeit - womit man Kinder aus der Erbfolge kicken kann, welche u.U. kein gesetzlichen Anrecht auf ein Erbe haben sollte.

Wenn nicht vermietet und keinerlei Gelder fließen, kann und muss man von einer Leihe sprechen!

Und solch einen Vertrag kann man auch kündigen:

"§ 605 Kündigungsrecht

Der Verleiher kann die Leihe kündigen:

1.wenn er infolge eines nicht vorhergesehenen Umstandes der verliehenen Sache bedarf,

2.wenn der Entleiher einen vertragswidrigen Gebrauch von der Sache macht, insbesondere unbefugt den Gebrauch einem Dritten überlässt, oder die Sache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet,

3.wenn der Entleiher stirbt."

https://dejure.org/gesetze/BGB/605.html

Ob einer dieser dort benannten Gründe zutrifft???

Und ob Du alleine kündigen kannst/darfst???

Wie denkt denn überhaupt Deine Mutter darüber?


Answer123  15.11.2021, 22:56

Eine Kündigung wäre notwendig, wenn die Leihe für einen konkreten Zeitraum vorgesehen war und der Verleiher das verliehene Gut vorzeitig zurück haben möchte.

Ansonsten gilt § 604 BGB:

(3) Ist die Dauer der Leihe weder bestimmt noch aus dem Zweck zu entnehmen, so kann der Verleiher die Sache jederzeit zurückfordern.
Mikkey  16.11.2021, 15:35

Vergessen?

ist die Dauer der Leihe weder bestimmt noch aus dem Zweck zu entnehmen, so kann der Verleiher die Sache jederzeit zurückfordern.

§604 Abs. 3

Manubernhardt 
Beitragsersteller
 15.11.2021, 22:28

Wenn Kündigung, dann wohl nur zusammen 🤷‍♀️ sind ja Erbengemeinschaft.

Meine Mutter kann es sich einfach nicht mehr leisten, alles zu unterhalten. Sie hat sogar nen Kredit von 20.000€ aufgenommen und das mit 70. Unterstützen tu ich so gut ich kann, aber auch ich und meine Familie müssen ja auch von irgendetwas leben