Mitgenommene Gegenstände nach dem Tod der Mutter aus der Wohnung?

5 Antworten

So eitel Sonnenschein herrscht zwischen den Kindern doch nicht, wie es hier versucht wird darzustellen. Nach Testamentseröffnung will man nun etwas zurück haben, das man vorher freiwillig anderen überlassen hat. Juristisch ist es von wfwbinder richtig dargestellt worden. Aber man sollte bedenken, es ist immer der Zeitwert anzusetzen, nicht der Neuwert und Anwälte lassen sich nicht vor einen Karren spannen und nennen Werte die bewußt viel zu niedrig angesetzt sind.

Letztendlich führt das Verhalten von allen 3 Erben nur dazu, dass hohe Kosten verursacht werden, die nur Dritten nutzen.


user2358  13.07.2018, 16:11

Die Kosten haben ausschliesslich die beiden Kinder, welche nicht geerbt haben. Wenn sie denn so dumm sind - der Anwalt bestellt sich schon mal neue Alufelgen für seinen Mercedes.

Der Erbe kann die Herausgabe gem. § 2108 BGB verlangen.

Das gilt auch dann, wenn der Erbe der ersten Verteilung zugestimmt hat, weil er da vom Erbe noch nichts wusste.

Die Pflichtteile bestehen aus einer Auszahlung in Geld.

Aber natürlich können sich Erben anderweitig freiwillig einigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Situation ist

  • 1 Kind ist kompletter Erbe
  • 2 Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch

Das Erben-Kind hat einen Anspruch darauf, dass die beien Nichterben-Kinder die Sachen herausgeben, denn diese gehören komplett zum Nachlass/Erbmasse und sind deshalb sein alleiniges Eigentum.

Machen sie es nicht, dann ist es Unterschlagung und das Erben-Kind kann gesetzlich dagegen vorgehen.

Die beiden Nichterben-Kinder haben einen Anspruch gegen das Erben-Kind, aber nicht in Form von Ggenständen, sondern in Form von (Bar)Geld.

Es bleibt dem Erben-Kind überlassen, ob er mit einer Verrechnung durch die - zunächst mal von den anderen beiden Nichterben-Kindern unrechtmässig entwendeten - Gegenständen einverstanden ist.

Jetzt kommt es natürlich darauf an, ob das Erben-Kind in der Lage ist, die beiden Nichterben-Kinder mit dem ihnen zustehenden Anteil in (Bar)Geld auszuzahlen.

  • Wenn ja, dann hat er gute Karten und kann für die Gegenstände einen Wert nach seinem Ermessen ansetzen, denn sie gehören ja ihm. Insofern hat er eine gute Verhandlungsposition.
  • Wenn nein, dann ist er davon abhängig, was ihm die beiden anderen Nichterben-Kinder für einen Wert zahlen und muss sich ggfs. auch mt einem Dumping-Preis zufriedengeben.

Dass das erste Wertangebot duch den Anwalt niedrig ist, das ist doch klar. Jetzt geht es eben an das feilschen um einen Wert.

Die ober geschilderte Rechtslage ist dem Anwalt der Nichterben-Kinder dabei natürlich voll bewusst, er versucht hier lediglich, das Beste für seine Mandanten herauszuholen.


Petz1900  13.07.2018, 11:48

Perfekt ausgeführt.

Man wundert sich aber immer wieder, dass man sich wegen solcher Sachen in die Klamotten kriegen kann und familiäre Bündnisse dadurch zerstört werden .......

Und man produziert auch noch unnötige Rechtsanwaltskosten, faszinierend....

samarkande 
Beitragsersteller
 15.07.2018, 08:39

Hallo nochmal,

die nichterbenden Kinder haben die Gegenstände mitgenommen, die den Wert ihres Pflichtteils überschreiten, wollen sich aber damit nicht zufrieden geben. Sie unterstellen den Erben, er hätte zu Lebzeiten der Mutter eine fünfstellige Summe an Bargeld bekommen, per Dauerauftrag 500,-€ überwiesen und ein Auto finanziert bekommen, was nicht der Fall ist. Des weiteren wird dem Erben unterstellt, dass die Erblasserin Schmuck besessen hätte, die den Wert eines Mittelklassewagen hat. Was kann der Erbe durch die Habgier der enterbten Kinder und deren Unterstellungen tun? Muss der Erbe jetzt beweisen, dass diese Zahlungen nicht getätigt worden sind bzw. dass es keinen Schmuck in dem Ausmaße gab?

user2358  15.07.2018, 14:19
@samarkande

Da macht der Erbe garnichts und lässt die Nichterben reden, denn das tut ihm nicht weh. Wenn sie etwas wollen, dann sollen sie nachweisen.

Anwälte freuen sich !

Noch so eine unglaubliche Frage von Dir.

Zwei Leute nehmen sich wegen fast nichts einen Anwalt?

Oder stimmen die zweitausend Euronen nicht?


Rat2010  13.07.2018, 08:50

Det einen sin zwei Millionen € sind det andern sin 2.000 €

Bei Scheidung und Erbe gehe es fast immer ums Prinzip.

Dass sich gerade eben noch die Geschwister bestens verstanden bie ein Erbe auftaucht, durch das sie sich nie wieder sehen wollen ist nicht ungewöhnlich.

Ich mache - aus Überzeugung - kein Testament aber vielleicht ist auch das falsch.

Petz1900  13.07.2018, 11:50
@Rat2010

Bei Immobileneigentum, das du ja offensichtlich hast, ist kein Testament die schlechteste Lösung.

Aus Erfahrung kann ich von Erbengemeinschaften nur abraten, aber dann weilst du ja nicht mehr unter uns ;)