Finanzamt fordert für EkSt-Erklärung Rentnerin Testament oder Erbschein des verstorbenen Gatten!
Meine Mutter hat ihre Steuererklärung 2013 abgegeben. Mein Vater ist 2013 verstorben. Sie erhielt nun Bescheid, dass sie ein Testament (nicht vorhanden) oder einen Erbschein einreichen solle. Es wurde im Zuge der Eigentumsumschreibung im Grundbuch (auf Erbengemeinschaft Mutter und Kinder) nur ein vereinfachter Erbschein erstellt. Das Nachlassgericht hat dazu keine Ausfertigungen erstellt, welche nachgereicht werden könnten. Warum benötigt das Finanzamt diese Unterlagen für die Einkommensteuererklärung?
3 Antworten
Hier ist die Lage doch klar:
auf Erbengemeinschaft Mutter und Kinder
Das ist eine veränderte Situation. Wahrscheinlich wurde auch keine F-Erklärung abgegeben für die Erbengemeinschaft, die ja nun auch eine Grundbesitz-GbR ist.
Für die Ermittlung der Einkünfte benötigt das Finanzamt natürlich keinen Erbschein. Aber es möchte natürlich wissen, wem welche Einkünfte zuzurechnen sind. Denn offenbar hat der Vater im Jahr 2013 noch gelebt, so dass nicht nur
Meine Mutter hat ihre Steuererklärung 2013 abgegeben
die Mutter eine Erklärung abgeben musste, sondern auch der Vater - also dessen Rechtsnachfolger natürlich.
Das erste, was mir dazu einfällt ist natürlich, dass das Finanzamt wissen möchte, wer an dem Haus beteiligt ist.
Werden Mieteinnahmen erzielt? Dann müßten die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit einer Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte auf Deine Mutter und ihre Kinder verteilt werden.
Eventuell gab es ja auch Kapitalanlagen und somit Einkünfte die verteilt werden müssen.
Sonst fragt mal das Finanzamt an, warum die es möchten und eventuell kann man es anders nachweisen.
Das Nachlassgericht hat dazu keine Ausfertigungen erstellt, welche nachgereicht werden könnten
Das verstehe ich nicht: Ist denn nun ein Erbschein erteilt worden oder nicht? Wenn ein Erbschein erteilt worden ist und man -aus welchem Grund auch immer-. davon keine Kopie gezogen hat, könnten Abschriften beim Amtsgericht angefordert werden.
Den Hintergrund der Sache zu erhellen, ist aufgrund der knappen Informationen kaum möglich. Eventuell bezieht sich die Anforderung gar nicht auf die Einkommensteuer. Möglicherweise soll erforscht werden, ob ein erbschaftsteuerlich relevanter Vorgang vorliegt. Hast Du auch geprüft, ob der Brief wirklich von der Einkommensteuerstelle des FA gekommen ist?