Warum kann die Bank die Herausgabe des Fahrzeugbriefes bei Verkaufsabsicht verweigern?
Der Fahrzeugbrief liegt bei der Bank, weil diese den Autokauf finanziert hat - logisch.
Nun soll das Auto verkauft werden und der Erlös soll mit zur Tilgung des Restbetrages herangezogen werden, was wahrscheinlich nicht ganz reichen wird. Das dürfte doch aber keine Rolle spielen?
Das Auto hat Mängel, was der Grund des Verkaufes ist. Das soll ein niedriger Verkaufspreis ausdrücken.
4 Antworten
die Bank vermutet wohl, dass der Kredit nicht zu 100% getilgt wird. Daher solltest du der Bank klar machen, dass die Tilgung erfolgen wird. Und du solltest mit der Bank die Vorgehensweise klären. Tilgst du nicht ganz, wirst du den Brief nicht bekommen. Die Bank will Sicherheiten.
Verkaufsabsicht
Die Absicht ist noch nicht der Verkauf. Und auch da wird die Bank -mit vollem Recht- verlangen dürfen, dass gesichert ist, dass der Verkaufspreis auch an sie fliest. Das ist nun mal Sinn einer Sicherheit.
Was juckt die Bank das?
Der Fahrzeugbrief bleibt bis zur Begleichung bei der Bank - so wurde es vereinbart. (Als Pfand)
Wenn der Erlös des Verkaufs nun nicht ausreicht, dann hat der (ehemalige) Besitzer nun noch offene Schulden bei der Bank. Insofern ist es alles andere als "keine Rolle spielend", denn die Bank sichert hier ihre offene Rechnungen ab.
Wenn das Auto Mängel ist, ist zu prüfen, ob es im Rahmen der Gewährleistungspflicht repariert werden muss.
Die Bank ist im Recht: zunächst musst du den Kredit tilgen, dann gibt es den Fahrzeugbrief zurück. Die Bank braucht ihre Sicherheiten nicht herausgeben, und was mit dem Fahrzeug uns seinem Zustand ist, interessiert die Bank zunächst nicht.
Erst wenn der Kredit notleidend werden sollte, wird die Bank mittels Fahrzeugbrief verwerten.
Was meinst Du mit "zunächst nicht"?
Der Kredit ist z.Z. nicht notleidend. Die Mängel sind durch den Gebrauch entstanden. Die Reparaturkosten übersteigen aber den derzeitigen Wert des Autos.