Wer erbt von der Schwester meines Opas?
Die Schwester meines Opa ist nicht verheiratet & hat keine Kinder. Erbt ihr Bruder, mein Opa, ihr Vermögen?
Die Tochter, also meine Mutter, lebt nicht mehr.
Was passiert, wenn mein Opa vor ihr stirbt? Wer erbt? Mein Opa hat eine zweite Ehefrau. Ich & mein Bruder sind seine Enkel . Seine Frau hat auch einen (unehelichen) Enkel.
In welchem Fall kommt etwas von ihrem Vermögen bei mir an?
Herzliche Grüße
J.
4 Antworten
Wer keinen Ehepartner (mehr) hat und keinen letzten Willen zu Papier bringt, vererbt sein Vermögen an seine Verwandten. Dabei spielt der Grad der Blutsverwandtschaft eine entscheidende Rolle.
Erben erster OrdnungDie gesetzlichen Erben erster Ordnung sind die eigenen Kinder. Mehrere Kinder erhalten vom Nachlass jeweils den gleichen Teil. Ein Kind erhält alles, zwei Kinder jeweils die Hälfte, usw. Auch wenn nur ein einziger Erbe erster Ordnung existiert, sind alle anderen Verwandten zweiter, dritter und weiterer Ordnungen von der Erbfolge ausgeschlossen.
Was gilt aber, wenn ein Kind des Erblassers bereits verstorben ist und seinerseits selbst Kinder hatte ?
In diesem Fall erben die Enkel den Anteil des verstorbenen Kindes. Erben zweiter OrdnungWas geschieht, wenn ein Erblasser keine eigenen Kinder hat, weder eheliche noch uneheliche noch adoptierte ? In diesem Fall kommen die „gesetzlichen Erben zweiter Ordnung“ in den Genuss des Nachlasses, das sind die Eltern des Verstorbenen und deren „Abkömmlinge“, also die Geschwister des Verstorbenen, die Neffen und Nichten sowie deren Kinder.
Erben dritter, vierter und weiterer OrdnungenGesetzliche Erben dritter Ordnung sind die Großeltern des oder der Verstorbenen und ihre „Abkömmlinge“, gesetzliche Erben vierter Ordnung die Urgroßeltern und ihre Abkömmlinge. Nach diesem Muster gibt es noch unendlich viele weitere Ordnungen. Erst dann, wenn überhaupt kein Verwandter ermittelt werden kann, wird der „Fiskus“ - also der Staat - Erbe.
https://www.ndeex.de/erbschaft/gesetzliche-erbfolge/wer-erbt-wenn-keine-kinder-vorhanden-sind/
Fangen wir maleinfach an:
Deine Großtante stirbt und der Opa lebt noch: Dann erbt der Opa, weil es bei der Großtante weder Kinder, noch Ehegatten gibt.
Stirbt danach der Opa:
Seine Frau erbt die Hälfte (§ 1371+1931 BGB) und die andere Hälfte seine Enkel (Kinder der verstorbenen Tochter) § 1924 BGB.
Stirbt der Opa vor der GRoßtante:
Da der Opa nicht mehr lebt, würden dessen Abkömmlinge erben (also Deine Mutter, ggf. deren Geschwister), da die ebenfalls nicht mehr lebt, Du.
Das Kind Deiner Stiefoma erbt nur, wenn vorher dessen Mutter von ihrem Mann (Deinem Opa) erbt.
Ihr statt der Tochter.
Tja, am besten gäbe es ein Testament.
Ansonsten gibt es erstmal viel Papierkrieg, wenn nämlich die Geburtsurkunden und ggfs. Heiratsurkunden der Vorfahren(deine Urgrosseltern und deren Nachfahren) besorgt werden müssen.