Notarkosten und auch Grundbuchkosten aufgrund Erbaufteilung zu zahlen-steuerlich absetzbar?
Bei der Aufteilung eines Immobilienbesitzes müssen wir die Erben nun Notar-u. Grundbuchkosten bezahlen- wie sieht es hierzu aus mit den Kosten-sind diese steuerlich unterzubringen, da im Zusammenhang mit einer Erbschaft zu sehen?
2 Antworten
Ja natürlich, sie schmälern die Beträge, die für die Erbschaftsteuer herangezogen werden.
Wobei ich hier annehme, dass die Fragestellerin eher an Einkommensteuer gedacht hat - das geht aber nur bei Vermietung, von der sie aber nichts schreibt
Bei einem normalen Einfamilienhaus vererbt an zwei Kinder werden selbst hier sicher die ErbSt Freibeträge selten überschritten
dass die Fragestellerin eher an Einkommensteuer gedacht hat
Ich gebe zu, DARAUF wäre ich nicht gekommen. Wieso ausgerechnet Einkommensteuer?
bin im Netz zum Thema fündig geworden, und hoffe, der Link hilft Dir bzw. trifft auch für Dich zu: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bfh-urteil-ix-r-43-11-anschaffungsnebenkosten-erbe-mietobjekt/
Dabei beziehst du dich auf unseren kleinen Disput von neulich, und ich denke, dass du in diesem Fall richtig liegst.
Der andere ist ja noch nicht abgeschlossen.