Der Deutsche Bundestag hat das "Haushaltsrecht". Er legt fest, wie viel die Bundesregierung, bzw. jedes einzelne Ministerium, ausgeben darf. Er kann auch einen "Nachtragshaushalt" beschließen und das bereits beschlossene Volumen eines Ministeriums um z.b. 25 Mrd erhöhen. (Das Haushaltsrecht ist eines der ältesten und wichtigsten Parlamentsrechte.)
Es gibt dafür keine Obergrenze. Höchstens die Schuldenbremse, aber die regelt nur die Schuldenaufnahme, nicht die Höhe des Haushalts.
Ob der Bundestag sich am BIP orientieren will, ist seine Sache. Praktisch hängt das aber davon ab, weil die Steuereinnahmen praktisch vom BIP abhängen.
Der Haushalt ist ein Gesetz. Es darf durch die Bundesregierung nur Geld ausgegeben werden, das vorher durch dieses Haushaltsgesetz genehmigt wurde. Art 110 GG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)