Sparbuch auflösen, wer wird wie informiert?
Hallo,
wenn ich mein Sparbuch auflösen möchte, wird dann jemand Informiert?
Beispielweise die Großeltern erstellen ein Sparbuch, Jahre später sind diese Verstorben, die Person auf die das Sparbuch ausgestellt wurde über 21 (es lag eine Sperre vor, das die Person Ü18 aber U21 nicht drauf zugreifen kann ohne schriftliche Zustimmung der Großeltern) und möchte es nun auflösen.
Das Sparbuch ist nach dem versterben der Großeltern nichtmehr aufzufinden, wird aber im Online Banking angezeigt und Zinsen, werden darüber trotzdem verrechnet.
Nun hat die Person, aber mit der Seite der Familie kein gutes Verhältnis mehr und möchte die Auflösung des Sparbuchs, gerne vor der Familie geheim halten um mit diesen nicht erneut in Kontakt treten zu müssen.
Werden die Großeltern also über die Auflösung des Sparbuchs informiert? Oder da verstorben, die nächsten angehörigen, auch wenn die Person auf die das Sparbuch läuft es auflöst?
Wie lange dauert die Auflösung wenn es sich um einen geringen 3 stelligen Betrag handelt?
Danke
3 Antworten
wenn das Sparbuch auf deinen Namen ausgestellt ist und du nun Ü21 bist, kannst du das Sparbuch auflösen ohne das jemand anderes davon erfährt.
Verträge werden mit vererbt. D.h. unter 21 kannst du das Sparbuch nur mit Einverständniss der Erben deiner Oma auflösen oder Geld abheben.
Du scheinst ü 18 zu sein. Also warte einfach die 3 Jahre ab.
Was du allerdings zwingend machen solltest ist den Verlust des haptischen Sparbuchs der Bank zu melden, damit dieses gesperrt wird und niemand damit Geld abheben kann.
Aber über 21 könnte das Sparbuch ohne Info aufgelöst werden?
Wenn der Verlust gemeldet wird, könnte es nicht sein das dann darüber die Ersteller bzw deren Erben informiert werden?
Denn genau das möchte ich ja vermeiden.
Und würden Perso und Geburtsurkunde reichen um das Sparbuch aufzulösen ohne "Buch?"
Da ist völlig unklar auf wessen Namen das Sparbuch denn nun läuft. Nur derjenige kann das Sparbuch aufkündigen. Andere Personen als der Kontoinhaber erfahren nicht davon.
Aber Du unterscheidest zwischen die Person auf die das Sparbuch ausgestellt wurde und ich. Wieso meinst Du dass Du das Sparbuch dieser Person auflösen könntest?
Ich und "die person die es auflösen möchte" ist ein und dieselbe Person, mir war/ist es etwas unangenehm, die ganze zeit ich dabei zu schreiben.
Was ich meinte wegen Ausgestellt, ist das das Sparbuch von meinem Großeltern damals für mich erstellt wurde und ich möchte halt vermeiden das nun nach ihrem Ableben wenn es auflöse, der Rest der Familie davon erfährt.
Das Sparbuch läuft auf den Namen der Ü21 Person (bzw der Person wird es im Online Banking angezeigt und ist auf dessen Namen laut dessen eingetragen), die Großeltern hatten es zu Lebzeiten für die Person erstellt.
Danke für die liebe Antwort.