Schadensersatz - Mündliche Zusage mit Termin - nun keine Wohnung - wer hat Rat?

3 Antworten

Welche Möglichkeiten hat A? Hat sie sich selbst in diese Situation gebracht

"ja"

oder kann sie von B bzw. deren Hausverwaltung Schadensersatz verlangen?

"nein"

in der Mitte deines Textes schreibst du, der Entwurf wurde dir per mail zugeschickt und das du damit einverstanden bist, aber von Unterschrift steht da nirgends was.

Du hättest den Entwurf unterschreiben sollen und per mail bzw per Einschreibepost B schicken sollen, nirgends steht, das du das gemacht hast, also hast du auch kein Recht auf schadensersatz.

Nach meinem Verständnis ist kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen, lediglich die Zusendung eines Entwurfes...aber was bedeutet ein Entwurf...in meinen Augen garnix

Und wofür Schadensersatz?

Das du dir irgendwo eine Ferienwohnung genommen hattest?

Ohne Unterschrift ist kein Vertrag zustande gekommen, mit einem Entwurf einverstanden zu sein bedeutet nicht das gleiche, wie einen Mietzvertrag zu unterschreiben.


Ricky2208 
Beitragsersteller
 06.10.2023, 20:33

Danke für die Antwort.

Person A muss einen Mietvertrag mit Person B abschliessen , z.B. zum 1.9.23 , schriftlich mit Unterschrift beider Vertragspartner . Mit Person C hat Person A nicht`s zu tun , auch keine Absprachen mit Person C tätigen . Dies ist die Sache von Person B . Eine Entschädigung hat Person A nicht .

Woher ich das weiß:Recherche

Ricky2208 
Beitragsersteller
 06.10.2023, 21:35

Danke für das Feedback

Meiner Meinung nach ist noch keine übereinstimmende Willenserklärung zustande gekommen.

Es gibt also noch keinen Mietvertrag, weder schriftlich noch mündlich!

Wenn dem so ist, hat A keinerlei Ansprüche.


Ricky2208 
Beitragsersteller
 06.10.2023, 20:33

Danke für die Antwort.