Schadensersatz - Mündliche Zusage mit Termin - nun keine Wohnung - wer hat Rat?
Hallo zusammen,
folgender Fall: Person A möchte wegen des Studiums von Stadt X nach Stadt Y (800km Entfernung) umziehen und sucht dafür im Internet nach einer Wohnung. Auf einem Anzeigenportal wird Person A am 15.08.23 auf eine Wohnung aufmerksam und kontaktiert Person B dafür, welche das Angebot inseriert hat (frei zum 01.09.23 laut Inserat). Person A macht Person B gleich beim Anschreiben auf die Distanz der Städte aufmerksam, und dass eine Besichtigung recht schwierig werden wird. Die 3 Bilder sehen soweit in Ordnung aus.
B antwortet und wie sich herausstellt arbeitet B für eine Hausverwaltung. B antwortet und berichtet von der Hausstruktur und Nachbarschaft (jung/alt usw.) und fragt A ob sie sich so ein Modell vorstellen könnte und ob eine Besichtigung benötigt wird. Kurzfristig schafft es A leider nicht, ist aber dennoch bereit Bewerbungsunterlagen einzureichen. B sagt darauf hin, dass A im engeren Kandidatenkreis aufgenommen wird, da man vorwiegend an Studenten vermieten möchte.
Die Wohnung soll plötzlich zum 01.10.23 bezogen werden, wenn man jedoch streicht und einen neuen Boden verlegt, da der momentane Linoleum nicht zu gebrauchen sein, kann man schon zum 01.09.23 rein, was die erste Überraschung war, denn davon stand im Inserat leider nichts. Für Person A kein größeres Problem wenn die Kosten dafür übernommen werden. Das sollte Person A mit Person C, also der Nochmieterin, telefonisch klären.
Am 17.08.23 reicht A also alle Bewerbungsunterlagen bei Person B ein und bekommt noch am gleichen Tag einen Mietvertragsentwurf per Mail, um die Eckdaten zu besprechen. A ist mit dem Entwurf soweit einverstanden, es sei nur noch zu klären wie es mit den Kosten bezüglich Boden und Wänden aussieht. Person B antwortet per Mail, dass C mit einer Kostenbeteiligung einverstanden ist und leitet die Kontaktdaten von A an Person C weiter. Person B bittet um kurze Rückmeldung nachdem C Person A angerufen hat.
C meldet sich daraufhin telefonisch bei A um ihr mitzuteilen, dass sie sich lediglich an den Kosten für Wandfarbe beteiligt, jedoch nicht am Boden. Bitter für Person A, aber wegen der dringlichen Wohnungsnot die einzige Option. Bei diesem Telefonat stellt sich heraus, dass es noch ein paar weitere Mängel in der Wohnung gibt, etwa Schimmel im Bad und Wasserflecken an der Decke. C schickt A Fotos der Mängel.
A nimmt am 18.08.23 daraufhin Kontakt zu B auf um auf die Mängel aufmerksam zu machen, diese seien bekannt und man würde das intern besprechen. Person A ist wegen dem ganzen Ablauf an dieser Stelle schon mehr als irritiert, aber gut, die Zeit wird eng und eine Wohnung wird benötigt. Am 23.08.23 bestätigt Person B per Mail, dass die Mängel vom Hausmeister behoben werden und der Boden Mietersache ist, dieser also bleiben/entsorgt/ersetzt werden kann. In dieser Mail wird auch die Wohnungsübergabe am 01.09.23 mit Uhrzeit von Person B bestätigt. Person A ist jetzt erleichtert.
Am 25.08.23 wird A von Person B angerufen, mit der Hiobsbotschaft, dass der Einzug am 01.09.23 nun doch erst am 01.10.23 stattfinden wird, da Person B es nicht rechtzeitig schafft und ja noch eine Kündigungsfrist hat. A solle sich unverzüglich bei B melden, wenn diese in der neuen Stadt ist und mit C einen Besichtigungstermin vereinbart hat. Ein Schock für A, da sie so kurzfristig keine (bezahlbare) Unterkunft finden wird und das Studium demnächst beginnt. Mit viel Glück findet A also doch noch eine Ferienwohnung für den September, doch günstig ist diese Option nicht.
In der neuen Stadt angekommen ruft A Person C an um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Daraufhin lässt Person C am 07.09.23 telefonisch die Bombe platzen und sagt, dass sie nicht auszieht, da sie sonst obdachlos ist und ihre Sozialleistungen gefährdet, sie lässt es auf eine Räumungsklage ankommen. Vermutlich hat C Mietschulden. Ein Schlag ins Gesicht für A, welche nur den September in der Ferienwohnung bleiben kann und für Oktober wieder eine Option suchen muss.
B hat A ein paar Tage später zu einer Besichtigung einer anderen Wohnung eingeladen, jedoch war diese in einem furchtbaren Zustand, verraucht und vergilbt. Eine Art Trostpflaster. Sie würde zwar ihren Chef fragen ob der was macht, A solle sich aber bloß keine Hoffnung machen. B sagte noch zu A sie hätte vielleicht noch 1-2 weitere Wohnungen und würde sich melden. Seitdem wird A leider von B ignoriert.
Aus Kulanz und Mitleid durfte Person A noch bis zum 04.10.23 in der Ferienwohnung bleiben und ist seitdem in einem Hostel untergebracht (was finanziell sehr schmerzt). Auf Dauer nicht stemmbar, und schon jetzt wurden ein guter Teil vertilgt, was für Miete und Kaution vorgesehen war.
Welche Möglichkeiten hat A? Hat sie sich selbst in diese Situation gebracht oder kann sie von B bzw. deren Hausverwaltung Schadensersatz verlangen? Wichtige Informationen wurden von B einfach nicht mitgeteilt, auch Person C hat nicht ganz fair mitgespielt. Es gab wohl auch nie einen Kandidatenkreis. Danke für Eure Ratschläge!
3 Antworten
Welche Möglichkeiten hat A? Hat sie sich selbst in diese Situation gebracht
"ja"
oder kann sie von B bzw. deren Hausverwaltung Schadensersatz verlangen?
"nein"
in der Mitte deines Textes schreibst du, der Entwurf wurde dir per mail zugeschickt und das du damit einverstanden bist, aber von Unterschrift steht da nirgends was.
Du hättest den Entwurf unterschreiben sollen und per mail bzw per Einschreibepost B schicken sollen, nirgends steht, das du das gemacht hast, also hast du auch kein Recht auf schadensersatz.
Nach meinem Verständnis ist kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen, lediglich die Zusendung eines Entwurfes...aber was bedeutet ein Entwurf...in meinen Augen garnix
Und wofür Schadensersatz?
Das du dir irgendwo eine Ferienwohnung genommen hattest?
Ohne Unterschrift ist kein Vertrag zustande gekommen, mit einem Entwurf einverstanden zu sein bedeutet nicht das gleiche, wie einen Mietzvertrag zu unterschreiben.
Person A muss einen Mietvertrag mit Person B abschliessen , z.B. zum 1.9.23 , schriftlich mit Unterschrift beider Vertragspartner . Mit Person C hat Person A nicht`s zu tun , auch keine Absprachen mit Person C tätigen . Dies ist die Sache von Person B . Eine Entschädigung hat Person A nicht .
Meiner Meinung nach ist noch keine übereinstimmende Willenserklärung zustande gekommen.
Es gibt also noch keinen Mietvertrag, weder schriftlich noch mündlich!
Wenn dem so ist, hat A keinerlei Ansprüche.