Da passiert wahrscheinlich nichts mehr.
Außer wenn die doch etwas bemerkt haben, aber nicht wissen wer er ist. Wenn er also in Zukunft da wieder hin geht, kann es sein, dass er wiedererkannt wirst und die dann die Polizei rufen.
Da passiert wahrscheinlich nichts mehr.
Außer wenn die doch etwas bemerkt haben, aber nicht wissen wer er ist. Wenn er also in Zukunft da wieder hin geht, kann es sein, dass er wiedererkannt wirst und die dann die Polizei rufen.
Es wäre wichtig, dass ein Betreuer für die Mutter bestellt wird! Dieser wird auch vom Gericht laufend überwacht. Dieser kann dann die notwendigen Entscheidungen treffen. Betreuer kann ein Familienangehöriger sein oder ein Berufsbetreuer.
Jemand mit Generalvollmacht wird nicht überwacht! Mit einer Vollmacht kann aber die Wohnung verkauft werden.
Für die Schenkung brauchst Du keinen Notar. Du übergibst ihm einfach die Schlüssel und die Fahrzeugpapiere. (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2). Damit ist die Schenkung vollzogen.
Du musst das Auto dann auf ihn anmelden. Dazu braucht man seine Unterschrift und Deine. Am Besten ihr geht beide zur Zulassungsbehörde. Das ist am einfachsten. Vorher braucht er von seiner Versicherung noch eine evb- Nummer. Die braucht man bei der Zulassungsbehörde.
Du rufst dort an und fragst, wo hin Du den Betrag zahlen sollst. (Selber darfst Du ja nicht mehr hin gehen, weil Du Hausverbot hast.)
Du wirst deshalb nicht ins Gefängnis kommen.
Es ist gut, wenn Du alles zugibst und bereust. Vor allem solltest Du den Schaden in Ordnung bringen. Also die Kosten beim Müller bezahlen, die denen entstehen, wegen der Anzeige und so. Auch ist gut, dass Du nicht vorbestraft bist. Das bewirkt, dass die Strafe gering ausfällt. Wenn der Richter sieht, dass Du das bereust und alles in Ordnung bringen willst, wird er gnädig sein.
Vielleicht musst Du im Altersheim ein paar Wochenenden arbeiten, oder so.
Ja. Ich habe das schon privat gemacht, anderen Leuten privat ein Darlehen gegeben. Ich hab das Geld jedes mal nicht mehr zurück bekommen! Wirklich.
Vielleicht sollte man das den Banken überlassen. Oder das Geld gleich ganz verschenken.
Ich denke nicht. Wenn man den ganzen Tag an der Kasse arbeitet, dann kann es schon mal vorkommen, dass etwas nicht stimmt. Das könnte auch der Chefin passieren, wenn sie selber an der Kasse steht.
Das rechtfertigt keine Kündigung, zumal Du seit langem zuverlässig arbeitest.
Das geht schon. Aber Du solltest in Deinen Ausbildungsvertrag schauen. Da ist vermutlich vorausgesetzt, dass Du nur Nebentätigkeiten machen darfst, die vom zeitlichen Umfang her Deine Ausbildung nicht gefährden. Womöglich ist auch ein Genehmigungsvorbehalt drin: Dass Dein Arbeitgeber zustimmen muss.
Wenn die beiden Gewerbe Dich zeitlich wenig in Anspruch nehmen, wird das kein Problem sein. Wie viel Geld Du dabei verdienst, ist Nebensache.
Ein Traumauto fährt man nur im Traum.
Im richtigen Leben sollte man ein solches Auto nicht fahren, sondern lieber das Geld sparen.
Wenn Du es besessen hast und der Verdacht besteht, dass damit Straftaten begangen wurden, kann die Polizei das Handy beschlagnahmen. Wer Eigentümer ist, ist zweitrangig.
Wenn ihr noch eine offene Finanzierung habt, dann könnte es sein, dass die Bank selber die Sondertilgung vorgenommen hat. Die Bank hat nämlich ein Pfandrecht. Das ergibt sich aus Eurem Kreditvertrag bzw. den AGBs der Bank. Danach kann die Bank Forderungen verrechnen, also ein Guthaben mit offenen Forderungen aus dem Darlehen. Möglicherweise hat die Bank die Sondertilgung vornehmen wollen, was aber nicht möglich war, weil ihr keinen förmlichen Antrag gestellt habt. Deshalb hat die Bank das kurzerhand auf dem anderen Weg mit dem Pfandrecht gemacht. Das geht nämlich auch ohne förmliche Zustimmung. Im Ergebnis wäre das dann aber eine Sondertilgung.
Ich glaube nicht, dass es sich um eine Pfändung von Dritten handelt. Der Wortlaut spricht dagegen.
Letztlich werdet ihr nur dann Klarheit haben, wenn ihr mit dem Sachbearbeiter bei der Bank redet. Oder wenn ihr einen Kontoauszug zum Darlehnskonto bekommt.
Ich würde auch sagen, dass man das nur für die letzten 3 Jahre angeben muss. Wenn allerdings anders wo, in Unterlagen der Basler steht, dass man es trotzdem angeben muss, dann musst Du das angeben. Ansonsten verlierst Du den Versicherungsschutz. Wenn Du berufsunfähig wirst, wird die Versicherung erst prüfen (alle machen das so) ob sie einen Weg finden, keine Zahlungen zu leisten. Die werden sich freuen, wenn sie Dir nachweisen können, etwas falsch angegeben zu haben.
Mein Tipp: Finger weg von der Basler Versicherung. Es gibt ohnehin andere Berufsunfähigkeitsversicherungen, die z.b. bei Finanztest besser getestet wurden.Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich | Stiftung Warentest
Du solltest alle Angaben möglichst wahrheitsgemäß machen. Wenn das nicht möglich ist, kannst Du Dir die Versicherung sparen. Und es gibt andere Versicherungen, die bei ADHS nicht solche Probleme machen.
(ADHS ist ohnehin nicht wirklich ein Problem. Eher eine Herausforderung. Viele erfolgreiche Unternehmer, Wissenschaftler, Künstler, Journalisten, Politiker, ... haben ADHS. Aber das ist ein anderes Thema.)
Du solltest den neuen Vertrag nicht unterschreiben. Sobald Du den neuen Vertrag unterschreibst, wird der alte Vertrag ungültig und durch den neuen ersetzt. Damit würdest Du auch die neuen Preise akzeptieren.
Also unterschreibe nicht und sage dem Fahrlehrer, dass Du der Meinung bist, dass der alte Vertrag weiter gilt.
Die Mutter muss eventuell solche Grundstücke verkaufen. Wenn sie Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt, wird ihr nur ein "Schonvermögen" zugestanden. Dazu zählt alles, was sie an verwertbarem Vermögen hat, Geld, Grundstücke, etc. Die Höhe des Schonvermögens beträgt - glaube ich - 5000 Euro. Sie muss dasjenige an Vermögen, was über diesen Betrag hinausgeht, zunächst für ihre Pflege einsetzen. Wenn nötig, muss sie also auch Grundstücke verkaufen, zumindest das Feldgrundstück. Die Einzelheiten erfährst Du beim Sozialamt.
Die Mutter kann die Grundstücke jedermann verkaufen, natürlich auch dem eigenen Sohn. Wichtig ist nur, dass der Verkauf zum (echten) Verkehrswert / Marktwert erfolgt! Denn wenn sie es billiger verkauft, als der Verkehrswert, wird das als gemischte Schenkung angesehen. Sie darf aber nichts verschenken, wenn sie Leistungen vom Sozialamt beantragen möchte. Man sollte vorher also eine Wertermittlung veranlassen (oder mit dem Sozialamt die genaue Vorgehensweise absprechen.) Damit das Sozialamt den Verkauf anerkennt.