Warum muss ich auf einmal Grundkosten Heizung und Verbrauchskosten Heizung und Straßenreinigung und Gartenpflege zahlen?
Guten morgen ich habe eine Frage.
Unsere Vermieterin hat dieses Jahr eine Hausverwaltung und jetzt haben wir die Nebenkostenabrechnung bekommen.
Wir wohnen jetzt schon 12 jahre in dem Haus so war das noch nie.
Die Jahre vorher haben wir immer ca 300€ raus bekommen und jetzt dürfen wir knapp 1000 € nachzahlen wie kann das sein.
Da steht in der Abrechnung 50% Grundkosten Heizung von 671,20 und 50% Verbrauchskosten von 761€ für Heizung und 100% Verbrauchskosten für Warmwasser von 170€ und dazu kommen noch Hausnebenkosten von fkn Analyse Service 10€, Fucktionsprüfung RWM 23€, Miete RWM 16€ und Kosten Geräte KW 4 € sind auch noch 53€ so das sie auf 1636€ kommen dann kommt dazu 417 € Wasser/ Abwasser, Niederschlagsgebür 100€, Straßenreinigung 41€ die machen wir aber, Gartenpflege 126€ die machen wir auch selber, Winterdienst 119€ da kommt auch keiner da wir es machen, Grundsteuer 293€ und Versicherung 216€
ist das alles so das sie alles Abrechnung können bei uns und vor allem warum müssen wir Grundkosten Heizung und Verbrauchskosten Heizung zahlen
Danke für eure Hilfe schon ein mal
2 Antworten
Leider schreibst Du nichts darüber, ob es sich nun um ein Einfamilienhaus oder um ein Mehrfamilienhaus handelt.
Bei Mehrfamilienhäusern schreibt die Heizkostenverordnung zwingend eine in Grundkosten und Verbrauchskosten aufgeteilte Heizkostenabrechnung vor. Wie ist denn das bisher abgerechnet worden?
Nicht bekannt ist uns der Inhalt der vertraglichen Vereinbarung. Wenn da die abzurechnenden Nebenkosten aufgeführt sind dann sollte man überprüfen, ob all das abgerechnet werden kann. Bei Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung ist das ohnehin der Fall.
Straßenreinigung wird im übrigen von der Gemeinde durchgeführt und berechnet. Die ist immer umlegbar.
Wenn Dir einzelne Positionen zweifelhaft erscheinen, dann nimm Einblick in die Abrechnungsunterlagen. Darauf besteht Anspruch.
Zunächst würde ich mich froh und glücklich schätzen, dass keine Nachforderung für die letzten Jahre dabei war. Vielleicht kommt die noch.
Es ist also erlaubt, die Nebenkostenabrechnung umzustellen und wenn im Mietvertrag nichts gegenteiliges steht, sind die angegebenen Kosten umlegbar.
Lass dir die Grundlagen der Abrechnung, also die Rechnungen zeigen. Speziell bei der Gartenpflege würde ich nachhaken. Wenn bei euch oder (bei einem Mehrfamilienhaus) in der Anlage kein Gärtner war, könnte das ein Ansatz sein. Wenn keine ordentliche Rechnung vorliegt, kannst du auch die anderen Kosten hinterfragen.