Nebenkostenguthaben?

3 Antworten

Das Guthaben ist sofort fällig und nach 30 Tagen ist der Vermieter in Verzug. Du könntest dann auch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, falls er auf deine Forderung nicht reagiert mit einer Auszahlung. Einen Teil der Kaution durfte der Vermieter ja behalten als Sicherheit für eine mögliche Nachzahlung.

Dieses Vorgehen des Vermieters ist normalerweise bei ungekündigtem Vertragsverhältnis nicht korrekt. Mit Übergabe der BK-Abrechnung ist idR die Gutschrift fällig. Siehe BGH-Urteil in diesem Link:

https://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/guthaben-betriebskostenabrechnung/#2


fragende246 
Beitragsersteller
 16.01.2019, 14:40

Tut mir leid vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Das ist sozusagen beim ex Vermieter