Unsere Nebenkostenabrechnung nach Auszug ist nicht korrekt - was können wir tun?

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Die Zählerstände sind ja wohl von Euch auch zu den relevanten Stichtagen dokumentiert und festgehalten worden, so daß das Nachrechnen sehr einfach sein dürfte.

Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen und auf einer Verbrauchsabrechnung bestehen.

Ebenfalls Halloooooo

Um welchen Zeitraum geht es denn konkret? Eine Jahresabrechnung kann erst dann erfolgen, wenn ausnahmslos alle Werte vorliegen. Das gilt auch für unterjährige Abrechnung. Zieht jemand beispielsweise zum 30.06.15 aus, kann man fast niemals sogleich den Zeitraum 01.01. bis 30.06.abrechnen. Man braucht ja die entsprechenden Werte für den Gesamtzeitraum als Berechnungsgrundlage. Es könnte sich möglicherweise nur um eine auf Schätzbasis erfolgte vorläufige Abrechnung handeln.

Das Argument mit der Kostenhöhe bei den Heizkosten ist im übrigen recht schwach. Wenn der Abrechnungszeitraum ins Winterhalbjahr fällt, entsteht da der Hauptteil der Kosten. Ob das so ist, kann ich mangels näherer Angaben nicht beurteilen.


HilfeHilfe 
Beitragsersteller
 29.07.2015, 09:37

hör ma bin keine animatuer sondern kellnerin.

Abrechnung ist aus 2014 für 1 Jahreshäfte 2014. Alle sonstigen Positionen sind schlüssig.

Ich habe die Zählerstände 31.12.2013 auf der Heizkostenabrechnung des Ablesers und die Stände aus dem Übergabe Protokoll.

Wenn ich in den vorherigen jahren zb. 80 kubik Kaltwasser Verbrauch hatte und mir der Ableser/Hausverwalter 60 kubik für 6 Monate in Rechnung stellt weil die Zählerstände einfach nicht berücksichtig wurden werde ich hellhörig. Da brauch ich keine Mathermatikerin zu sein um eine einfache Differenz zu ziehen und mit dem Wasserpreis zu multiplitzieren. Das kriegt selbst eine Kellnerin hin.

Mir gehts nur darum obs versehen war oder es eine Masche ist bei Mieterwechsel die Berechnungen zu wechseln.

Keine Ahnung warum der Gesamtverbrauch der Wohnung so hoch war. Wahrscheinlich hat der Nachmieter die Wasserspiele aus Rom und Saharawüste ( Heizung) nachgespielt. Ich zahl doch nicht den Verbauch des Nachmeiters mit

Luscinia  29.07.2015, 11:04
@HilfeHilfe

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Kellner(innen) besser rechnen können als Mathematiker(innen). ;)

Der Ablesedienst hat für das halbe Jahr einfach die Heizkosten nach Nutzerwechsel VDI2067 abgerechnet

Was steht denn im Mietvertrag zur Betriebskostenabrechnung während der Abrechnungsperiode?

Welches ist bei Eurer Mietwohnung die Abrechnungsperiode für Heizung und Sonstige Betriebskosten?

dass der Hausverwalter die festgehaltenen Zählerstände aus Kaltwasser, Warmwasser und Heizung nicht weitergegeben hat.

Zumindest hinsichtlich Kaltwasser kannst Du selber rechnen und korrigieren.

Mangels Details zu Eurer Warmwassererzeugung, Heizung und bisherigen Abrechnungsgepflogenheiten kann ich eine solche Eigenberechnung nicht gleich empfehlen. Aber entscheidend ist ja, wie das Auszugsjahr im Mietvertrag geregelt ist. Mangels einer derartigen Regelung muß ganz normal zeitanteilig nach den vereinbarten Schlüsseln gerechnet werden.

Also zunächst einfach entsprechend der Zählerstände um unverzüglich korrigierte Abrechnung bitten. Alles Weitere können wir dann später kommentieren.