Congstar Guthaben wird nicht ausgezahlt?
Hatte eine Prepaid Karte von Congstar. Die wurde von mir gekündigt und gleichzeitig eine Portierung der Ruf-Nr. beantragt. Die Portierung ist zum 1.12. durchgeführt worden. Das verbleibende Guthaben nach Abzug der Portierungsgebühr sollte ausgezahlt werden. Bislang erfolgte keine Zahlung. Anrufe bringen keine Erklärung, warum das Guthaben nicht ausgezahlt wurde. Es läge ein Fehler vor, ich müsse noch einmal bis zu weiteren 4 Wochen auf das Guthaben warten. Immerhin wurde ich genötigt ein Guthaben aufzuladen, obwohl noch genügend Guthaben über 40€ vorhanden war. AGBs beinhalten Passus, das einmal pro Jahr aufgeladen werden muss. Dadurch kam ein größeres Guthaben zustande. Wie am besten vorgehen? Gerichtlicher Mahnbescheid oder gleich Anwalt einschalten? Was meint Ihr? Kündigung und in Verzugssetzung erfolgte per Fax. Kündigungsbestätigung vorhanden.
4 Antworten
Warum nur wundert sich das nicht, dass die Dich hinhalten? Ich habe in solchen Fällen gute Erfahrungen mit Vorstandsbeschwerden gemacht. Bei telefonica habe ich damals zwei gebraucht, dann haben sie gemerkt, dass ich es ernst meine. In der Regel reicht eine Vorstandbeschwerde.
Guten Tag,
sofern Sie keine Möglichkeit mehr sehen, den Sachverhalt direkt mit dem Anbieter zu klären, empfehle ich ein Schlichtungsverfahren über die Bundesnetzagentur.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und hat oft Erfolg, weil der Vorgang dann nicht mehr durch den "normalen" Kundenservice (i. d. R. externe Call-Center) bearbeitet wird, sondern durch Mitarbeiter des Unternehmens, die auf solche Beschwerden spezialisiert sind.
Ich wünsche viel Erfolg!
Viele Grüße
Roland Möller
Unsinn! Bei der Netzagentur kann man sich nur Beschweren in Netzangelegenheiten, nicht zum Geschäftsgebaren.
Die Drohung mit dem gerichtlichen Mahnverfahren wirkt meiner Erfahrung nach meistens schon ;)
Hallo,
für so etwas gibt es die Bundesnetzagentur. Ich bin zwar auch nicht immer mit deren Arbeit zufrieden, aber das wäre mal ein Weg, der nichts kostet. Zumal es nicht um Beträge geht, die einen Anwalt lohnen.
Viel Glück
Barmer