Seit drei Jahren keine Nebenkostenabrechnung?

1 Antwort

Du kannst bei einer derartigen Verweigerung Deine Nebenkostenvorauszahlungen / -abschläge zurückhalten.

Wenn der Mieter einen laufenden Mietvertrag hat und der Vermieter nicht über die Betriebskosten abrechnet, dann hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB.

Ansonsten - sollten sich aus solchen Abrechnungen der zurückliegenden 3 Abrechnungszeiträume ( 2018/2019/2020 ) Guthabenbeträge ergeben, so müsste der Vermieter diese auszahlen. Wohingegen er Nachforderungen nur für den letzten Abrechnungszeitraum geltend machen könnte.