Seit drei Jahren keine Nebenkostenabrechnung?
Hallo,
ich habe seit drei Jahren keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Bekannte Schäden werden nicht behoben. Vereinbarte Leistungen, die in den Nebenkosten aufgenommen sind, nicht geleistet. Wie können sich die Mieter wehren? Die es sich leisten können, ziehen einfach wieder aus, das kann ich leider nicht. Was kann ich tun, ohne mein geringes Budget zu belasten?
1 Antwort
Du kannst bei einer derartigen Verweigerung Deine Nebenkostenvorauszahlungen / -abschläge zurückhalten.
Wenn der Mieter einen laufenden Mietvertrag hat und der Vermieter nicht über die Betriebskosten abrechnet, dann hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB.
Ansonsten - sollten sich aus solchen Abrechnungen der zurückliegenden 3 Abrechnungszeiträume ( 2018/2019/2020 ) Guthabenbeträge ergeben, so müsste der Vermieter diese auszahlen. Wohingegen er Nachforderungen nur für den letzten Abrechnungszeitraum geltend machen könnte.