Steuererklärung - Nebenkosten absetzen trotz Guthaben?
Guten Tag,
ich möchte die Steuererklärung für das Jahr 2018 machen. Ich wohne zur Miete und meine Nebenkostenabrechnung beinhaltet den Zeitraum von Juni 17 bis Mai 18. Da ich zu viel gezahlt habe, habe ich wieder etwas zurückbekommen.
Nun habe ich gelesen, dass man manche Posten der NK absetzen kann.
Frage 1: Geht dies auch, wenn man etwas zurückbekommen hat?
Frage 2: Muss ich die Kosten anteilig berechnen, da ja nur Januar bis Mai der Abrechnung ins Jahr 2018 fallen?
Die Steuererklärung für 2017 habe ich noch nicht gemacht, falls das eine Rolle spielen sollte.
1 Antwort
Man kann nicht die Nebenkosten absetzen, sondern den Anteil an haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistungen. Dieser wird von vielen Vermietern selbständig ausgewiesen, bei manchen muss man das extra anfordern.
Für welches Jahr man das dann ansetzen darf, keine Ahnung. Ich nehme immer das Jahr, in welchem ich die Abrechnung erhalte (und die Rückzahlungen oder Nachzahlungen erfolgt sind).
Das könnte aber auch falsch sein. Ist aber noch nie moniert worden.
Habe ja geschrieben: "Manche Posten der NK". Danke für die Antwort.