Du kannst natürlich auch mal die Polizri verständigen, damit die hören wie laut die Musik ist.
Aber der Tip mit Vermieter ist voll in Ordnung.
Du kannst natürlich auch mal die Polizri verständigen, damit die hören wie laut die Musik ist.
Aber der Tip mit Vermieter ist voll in Ordnung.
Eine mündliche Kpndigung ist nicht rechtens, also unwirksam. Beim Verkauf des Hauses bleibt Dein Mietvertrag bestehen, "Kauf bricht nicht Miete". Inwieweit Du Dein Geld retten kannst, kann ich hier nicht beurteilen. Du brauchst einen Anwalt!
Eure Probleme möcht ich haben
Was will Dein Vermieter machen? Er kann Dich nicht auf die Strasse setzen!! Ärgerlich wäre es natürlich für Dich, wenn Du bei v erspätetem Auszug noch Miete bezahlen müsstest. Ist das Haus denn schon frei? Dann kann Dein künftiger Vermieter ja das Schloß auswechseln lassen.
Du bist erwachsen, ein freier Mensch in Deutschland. Es gibt eine tel. psych. Beratung, sicher auch in der Muttersprache Deiner Eltern. Sie machen sich nämlich strafbar, Freiheitsberaubung, Verstoß gegen das Post-Fernmeldegeheimnis. Arbeitest Du? Such Dir ein Zimmer, Wohnung eas auch immer und raus!!!!
Der Besitzer ist der Vermieter. Dein Ex kann ja als Hausverwalter für den Mieter auftreten.