Du kannst natürlich auch mal die Polizri verständigen, damit die hören wie laut die Musik ist.

Aber der Tip mit Vermieter ist voll in Ordnung.

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Eine mündliche Kpndigung ist nicht rechtens, also unwirksam. Beim Verkauf des Hauses bleibt Dein Mietvertrag bestehen, "Kauf bricht nicht Miete". Inwieweit Du Dein Geld retten kannst, kann ich hier nicht beurteilen. Du brauchst einen Anwalt!

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Eure Probleme möcht ich haben

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Vormieter verweigert die Schlüsselübergabe, was kann ich tun?

Hey an alle.

Wir haben folgendes Problem und ich wollt gern eure Meinung dazu hören.

Ich habe ein Haus gemietet, das Mietvserhältnis beginnt am 01.01.2021. Die Vormieter haben ordentlich gekündigt zum 31.12.2020.

Folgende Situation : Die Vormieter sind ausgezogen, haben mündlich vereinbart die Schlüsselübergabe am 19.12 zu machen, damit wir schon früher ins Haus können. Zwischenzeitlich sind die Vormieter auf die Idee gekommen von uns Geld zu verlangen weil wir ja früher ins Haus wollen. Ich sagte dann, dass sie das mit dem Vermieter klären müssen, sich bei ihm die anteilige Miete wieder holen sollen und wir dann an den Vermieter unsere anteilige Miete gerne bezahlen. Denn ich kann ja nicht wissen ob sie überhaupt die Miete überwiesen haben( bestehende Mietschulden). Dieses verneint der Vormieter und droht bei nicht Zahlung von unserer Seite die Schlüssel nicht der Vermieterin oder uns zu geben.

Was können wir jetzt machen bzw. Die Vermieterin? Sie sagte wir sollen am 31.12. Das Schloss aufbohren und die Schlösser tauschen. Ist das rechtens so?

Eine zweite Frage habe ich jetzt auch. Wenn das alles rechtens ist, kann ich dann meinen jetzigen Mieter sagen, dass ich die Wohnung ihm am 01.01.2021 an ihm übergebe oder muss ich wirklich am 31.12 um 0:00 ausziehen?

Bitte hilft mir ich bin am verzweifeln. Auf Kulanz bis um 01. Hier zu bleiben ist nicht drin, denn unser Vermieter sieht nur das Geld und interessiert sich nicht für uns. Hier geht es nicht nur um mich sondern auch um mein Kind.

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Was will Dein Vermieter machen? Er kann Dich nicht auf die Strasse setzen!! Ärgerlich wäre es natürlich für Dich, wenn Du bei v erspätetem Auszug noch Miete bezahlen müsstest. Ist das Haus denn schon frei? Dann kann Dein künftiger Vermieter ja das Schloß auswechseln lassen.

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Du bist erwachsen, ein freier Mensch in Deutschland. Es gibt eine tel. psych. Beratung, sicher auch in der Muttersprache Deiner Eltern. Sie machen sich nämlich strafbar, Freiheitsberaubung, Verstoß gegen das Post-Fernmeldegeheimnis. Arbeitest Du? Such Dir ein Zimmer, Wohnung eas auch immer und raus!!!!

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Der Besitzer ist der Vermieter. Dein Ex kann ja als Hausverwalter für den Mieter auftreten.

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