Wenn man den pfändungsfreibetrag übersteigt wird das überschüssige Geld sofort abgezogen?
Hallo. Mein Freund hat ein Pfändungsschutzkonto und wir beide bekommen gemeinsam Harz vier (Bedarfsgemeintschaft) und wir haben vor kurzem mich als verfügungsberechtigte hinzugefügt auf seinem Konto (Vollmacht) er hat aktuell eine Pfändung laufen.. Nun haben wir das Problem das wir diesen Monat eine Nachzahlung vom Jobcenter bekommen haben und mit dem Harz vier Satz für Januar der nächste Woche kmt über unseren Freibetrag (Pfändungsfreibetrag) gehen, da dass Jobcenter wieder einmal unsere Miete mit auf unser Konto überwiesen hat trotz mehreren Abtrittserklärungen, nun sind meine Fragen : weiss einer ob der Pfändungsfreibetrag erhöht wurde dadurch das ich jetzt verfügungsberechtigte bin bzw bevollmachtigt bin?
Und zweitens wenn das Geld nächste Woche kommt sind wir ja über den Freibetrag wird dann sofort gleich das überschüssige Geld gesperrt bzw an den gläubiger geschickt oder hat man noch die Möglichkeit diesen Monat an das komplette Geld zu gelangen.. Sonst sitzen wir ohne essen da.. Ich bitte um hilfreiche Tipps und Antworten und keine beleidigungen
Danke im voraus
2 Antworten
Zum ersteren kann ich dir sagen, er wird nicht erhöht, da durch, dass du nun eine Vollmacht hast. Pfändungsschutz kann man nicht gemeinschaftlich erhalten, weswegen es ja auch keine Möglichkeit gibt, Gemeinschaftskonten in ein P-Konto umzuwandeln.
Ihr werdet halt nicht über das Geld verfügen können, wenn es mehr ist, als der Freibetrag.
Ok danke, ich war sehr verwundert da wir bei der Sparkasse waren um uns zu erkundigen wegen einer Erhöhung der freigrenze und da hieß es wir können ihr Partnerin in dem Fall mich mit als verfügungsberechtigte eintragen.. Wurde dann auch gemacht deswegen war meine frage ob dadurch die Grenze erhöht wurde da unser geld nur gemeinsam auf das konto geht
"Sonst sitzen wir ohne essen da.. " - das hat aber mit der Sache nichts zu tun, sondern mit falschen Einkäufen.
Warum sollte sich der Freibetrag erhöhen? Wegen einer weiteren Zugriffsberechtigung? Überleg mal.
Dann eröffne doch ein eigenes ?
Und lass das Jobcenter Geld in Zukunft darauf kommen. Spätestens als die Pfändung kam, hätte ich das sofort getan. Man kann das Jobcenter Geld auch auf 2 Konten aufteilen, dass jeder sein Anteil aufs Konto kriegt oder per Scheck auszahlen lassen.
Mal ehrlich man stellt normal Fragen und man wird gleich pampig, du hast keine Ahnung warum wir Harz vier beziehen! Und ich weiß das zu 100% das Jobcenter unser geld nicht aufteilt da ich es schon beim jobcenter versucht habe und s oh e gleich gesagt haben selbst wenn ich ein Konto hätte machen sie es nicht!
Was ist daran so schwer zu verstehen das man beim jobcenter immer wieder versucht hat das unser Geld geteilt wird da hieß es immer wieder das es nicht gemacht wird sekbst wenn ich auch ein Konto besitze! Es wird nicht geteilt da wir eine Bedarfsgemeintschaft sind und somit unser Geld nicht geteilt werden kann.. Meine Güte
Wenn eine bankmitarbeiterin auf unsere Frage wegen einer Erhöhung der freigrenze antwortet das es möglich ist mich mit auf das konto zu bevollmachtigen dann ist es vielleicht auch möglich das man denken könnte das man dadurch eine höhere freigrenze hat.. Da die bankmitarbeiterin unseren Bescheid gesehen hat wo drauf steht das unser Geld nur zsm auf ein Konto gehen kann