Muss ich für ein Haus, das erst selbst bewohnt und danach (bis heute) vermietet war, beim heutigen Verkauf Spekulationssteuer entrichten?
Fertigstellung und Selbstnutzung ab April 1998. im Juli 2004 Trennung, danach genutzt durch Exfrau und Kinder bis August 2006. Selbstnutzung bis Oktober 2007. Seit November 2007 vermietet.
3 Antworten
Das Grundstück befindet sich doch offenbar im Privatvermögen. Dann sind die 10 Jahre Haltefrist doch längst vorbei.
Nein, die Frist beginnt mit dem Tag des Kaufvertrages und endet mit dem Tag des Verkaufsvertrages.
Enno und Privatier sind es offenbar leid, immer wieder darauf hinzuweisen, dass es die von Dir genannte und falsch geschriebene Steuer nicht gibt.
Es heisst ja auch nicht Einkommenssteuer.
Zu versteuern wäre ein Veräußerungsgewinn.
Sorry, wenn ich einen Fehler begangen habe:
- auf die Steuer, dessen Namen ich nicht nennen darf und sie zudem angeblich falsch geschrieben habe, bin ich bei meinen Recherchen gestoßen --> gegoogelt nach "hausverkauf gewinn steuer" kommt schon bei den ersten Treffern der Begriff "Spekulationssteuer" und wird genauso geschrieben :-(.
- Als Unkundiger in diesen Dingen habe ich mich an diese Plattform hier gewandt, um dankbar Unterstützung anzunehmen. Wäre ich mehr in der Materie bewandert, wäre mir ein solcher Fehler vermutlich nicht unterlaufen. Vermutlich hätte ich mich dann auch nicht an euch wenden müssen.
- Ich nehme aber auch Belehrungen gerne an, wenn ich sie nachvollziehen kann und wenn es dann für die Unterstützung hilfreicher ist.
In diesem Sinne: Vielen Dank, dass Du meinen Beitrag gelesen hast und erwidert hast.
Ich deute Deinen Hinweis nun so, dass ich die Frage nochmals mit dem Begriff "Veräußerungsgewinn" stellen sollte, damit ich von den Experten richtig verstanden werde. Oder?
Ich deute Deinen Hinweis nun so, dass ich die Frage nochmals mit dem Begriff "Veräußerungsgewinn" stellen sollte, damit ich von den Experten richtig verstanden werde. Oder?
Nein, die Frage ist doch bereits bantwortet.
Es macht doch nichts, wenn man Fehler macht - that´s how life goes.
Ein Problem sehe ich allerdings darin, dass "die Leute" immer und immer wieder irgendwelche Suchmaschinen zu Rate ziehen, dabei auch noch die falschen Suchbegriffe eingeben und den Mist dann glauben.
In Steuersachen fragt man jemanden, der sich damit auskennt (z.B. Steuerberater, Finanzbeamten im Bekanntenkreis) oder das entsprechende Gesetz (gibt´s auch bei Google oder so).
Wegen zu langer Haare geht man doch auch nicht zum Augenarzt.
Impact, dann bist Du bei diesem Forum auch nicht an der richtigen Adresse. Warum putzt Du den Fragesteller so runter?
Wenn es eine eigene Wortschöpfung ist, hat man allemal das Recht, ein Fugen-S einzufügen, wenn man das für richtig hält. Die deutsche Steuergesetzgebung hat nicht die Hoheit, Sprachregeln aufzustellen, sondern lediglich die, die jeweiligen Bezeichnungen der verschiedenen Abgaben festzulegen.
Einkommenssteuer heißt es durchaus, zum Beispiel in Österreich.
Weder ist es eine eigene Wortschöpfung noch sind wir in Österreich.
Zudem wird auch in A das Fugen-S n i c h t verwendet - man verwende Google.
Wenn der Stammtisch dieses S verwendet, so hat dies keinen Einfluss auf die deutsche Rechtschreibung.
Schade, dass die Vermögensteuer nicht mehr erhoben wird - man könnte auch hier über dieses S reden.
Haben Sie schon ihre Hundessteuer bezahlt?
Fernab von Finanzfragen nun mein Kommentar zur Schreibweise und zu Impacts "man verwende Google":
Im Wikipedia-Artikel über die Fugenlaute
https://de.wikipedia.org/wiki/Fugenlaut
findet sich zum Fugen-s die Behauptung: "Aber die offizielle Benennung von Steuern erfolgt in Deutschland im Gegensatz zu Österreich und der Schweiz ohne Fugen-s.
Beispiele: Einkommensteuer, ... Körperschaftsteuer, ... "
Während es auch in Österreich im Fachjargon Einkommensteuer heißt, haben aber die Schweizer einen eleganten Ausweg gewählt (?): sie nennen es Bundes-, Kantons- bzw. Gemeindesteuer, die jeweils auf das Einkommen erhoben werden kann, also (nur) im Prinzip die klassische Einkommensteuer.
Die Rechtschreibreform ist schließlich ein D-A-CH-Projekt. In einem "älteren" Duden von 2006 (mit den amtlichen Regeln der seinerzeit aktuellen Rechtschreibreform) wird unterschieden zwischen Rechtschreibung "Einkommenssteuer" und der fachsprachlichen Rechtsschreibung "Einkommensteuer". Im aktuellen Online-Duden stehen beide Schreibweisen.
Also: Google verwirrt natürlich, weil ältere Artikel nicht an die Entwicklung der Sprache bzw. Rechtschreibung angepasst werden.
Randbemerkung: Diese fehlende Aktualisierung fehlt natürlich auch bei allen (älteren) Schriften aus der Zeit vor jedweder Rechtschreibreform, was das Lesen deutsch-sprachlicher Literatur, Fachtexte etc. für in- und ausländische Schüler, Nutzer und Kenner der deutschen Sprache unerträglich erschwert.
Dennoch: Wer Lust auf Fugenlaute und die Dudenmeinung hierzu hat, hört sich die Podcast Folge 111 an:
http://www.duden.de/digitales/podcast?page=2
Was so mancher ernstzunehmende (Sprach-) Wissenschaftler vom Duden hält, lässt sich auch ermitteln.
In anderen Sprachen (z.B. Englisch) gibt es etwas ähnliches wie dieses unsägliche S nicht - hiesse es dann doch auch Incomes-Tax .
Doch, im Englischen gibt es ein derartiges "s". Mit fallen dazu vor allem Doppelwörter mit dem Zweitwort "man" ein: boatsman, huntsman, marksman, linesman etc. Und: es gibt noch mehr dieser Einfügelaute ("interfixes)":
https://en.wiktionary.org/wiki/Category:English_words_by_interfix
Die Schreibweisen in anderen Sprachen kann ich - im Gegensatz zu Dir - nicht beurteilen, aber die Realität scheint da anders zu sein:
https://en.wiktionary.org/wiki/Category:Interfixes_by_language
Hinweis: Die beiden Links funktionieren so nicht. Bei den beiden Links muss auch der schwarz geschriebene Teil kopiert und eingefügt werden.
Die 10 Jahre sind vorbei. Da interessiert alles andere nicht.
Vielen Dank Privatier59. Deine Antwort zielt in die gleiche Richtung wie die von EnnoWarMal.
Ich bin unsicher, ob diese Frist von 10 Jahren nicht von dem Moment an greift, ab der das Haus vermietet wurde.
Meine Unsicherheit besteht darin, ob die Frist mit Beginn des Vermietens von neuem beginnt. Demnach müsste ich bis November diesen Jahres warten und dürfte auch nicht den Fehler begehen, vorher einen Kaufvertrag zu vereinbaren.
Oder gilt das alles gar nicht? Das würde mich natürlich sehr freuen.