Frist Spekulationssteuer bei Neubau?
Guten Tag,
ich finde leider keine aussagekräftige Antwort zu meiner Frage im Netz.
Ich habe mit meinem Ex-Mann in 2009 eine Neubauwohnung gekauft, die 2010 fertiggestellt wurde. Mein Ex-Mann zog 6 Jahre später aus. Ich blieb mit dem gemeinsamen Kind dort wohnen.
Nun möchten wir zum 1.04.2020 diese Wohnung verkaufen.
Meine Frage: Startet die Spekulationsfrist ab Vertragsunterzeichnung oder ab Fertigstellung? Muss mein Ex-Mann Spekulationssteuer zahlen?
Danke für eure Hilfe.
2 Antworten
Sieh doch mal nach in Paragraph 23 EStG.
In Absatz 1 Nr. 1 Satz 1 wird nur auf den Anschaffungszeitpunkt Bezug genommen. Und der Anschaffungszeitpunkt ist das Datum des notariell beurkundeten Kaufvertrages.
In Satz 3 wird "oder Fertigstellung" genannt, aber das betrifft Euch nicht, zumindest nicht die Hälfte des Ex-Mannes.
Sieh doch mal nach in Paragraph 23 EStG.
Das hilft nicht viel. Hier muss man schon in die Richtlinien und Hinweise gucken, um darauf zu kommen, dass deine Antwort richtig ist. Im Gesetz steht es jedenfalls nicht.
Bzw. betrifft Euch Satz 3 wohl doch (zu Eurem Vorteil), da die Immobilie ja nie vermietet wurde.
Da es diese Steuer nicht gibt, ist es unmöglich dazu was im Netz zu finden.
Einkommensteuer wegen einem Gewinn aus privaten Veräusserungsgeschäften gegoogelt - schon findet man was.