Wie ist das mit der spekulationssteuer bei leerstand?

2 Antworten

Du kannst verkaufen, nachdem Du kurz darin gewohnt hast. Denn zwischen Anschaffung und Verkauf wurde sie nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt.

Leerstand ist keine Nutzung.

Allerdings ein Jahr Leerstand und dann nur 1 Monat wohnen, würde vermutlich als Umgehungstatbestand gesehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

amgemre  01.05.2022, 05:07

Wie ist das in meinem Fall:

Erwerb der Immobilie im Mai 2015, Einzug Oktober 2015 und durchgehend bewohnt bis Januar 2018. Berufsbedingter Umzug und Kauf neuer Immobilie in einer anderen Stadt. Keine Vermietung, da stark sanierungsbedürftig. Dann Verkauf im April 2021. Von Januar 2018 bis April 2021somit Leerstand. Aber davor 3 Jahre Nutzung der Immobilie.

Vielen Dank im Voraus

wfwbinder  01.05.2022, 09:04
@amgemre

Das ist sehr einfach.

Zwischen Kauf und Verkauf wurde die Immobilie nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt (oder leer stehen gelassen), also keine Einkommensteuer auf einen etwaigen Gewinn.

Wenn die Wohnung zwischen Anschaffung und Veräusserung ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, fällt keine Steuer auf den Veräusserungsgewinn an.

Par. 23 EStG Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 (erster Halbsatz).


Tapsi40 
Beitragsersteller
 31.12.2020, 07:13

Das wusste ich....

Es ging darum, was passiert, wenn sie leer steht