Wie ist das mit der spekulationssteuer bei leerstand?
Wenn ich eine Wohnung vermiete, muss ich das 10 Jahre lang machen um den Gewinn des Verkaufes nicht versteuern zu müssen, das leuchtet ein.
Nutze ich sie selber, kann ich sie sofort verkaufen und muss den Gewinn nicht versteuern.
Aber was ist, wenn die Wohnung nach den Kauf 3 Monate leer steht, ich dann einziehe? Muss ich dann 2,5 Jahre drin wohnen, um steuerfrei zu verkaufen, oder kann ich das gleich?
2 Antworten
Du kannst verkaufen, nachdem Du kurz darin gewohnt hast. Denn zwischen Anschaffung und Verkauf wurde sie nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
Leerstand ist keine Nutzung.
Allerdings ein Jahr Leerstand und dann nur 1 Monat wohnen, würde vermutlich als Umgehungstatbestand gesehen.
Wenn die Wohnung zwischen Anschaffung und Veräusserung ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, fällt keine Steuer auf den Veräusserungsgewinn an.
Par. 23 EStG Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 (erster Halbsatz).
Das wusste ich....
Es ging darum, was passiert, wenn sie leer steht
Wie ist das in meinem Fall:
Erwerb der Immobilie im Mai 2015, Einzug Oktober 2015 und durchgehend bewohnt bis Januar 2018. Berufsbedingter Umzug und Kauf neuer Immobilie in einer anderen Stadt. Keine Vermietung, da stark sanierungsbedürftig. Dann Verkauf im April 2021. Von Januar 2018 bis April 2021somit Leerstand. Aber davor 3 Jahre Nutzung der Immobilie.
Vielen Dank im Voraus