Muss ich als Mieter die Kosten für Gärtner übernehmen wenn ich Garten bereits selber ausreichend pflege?


03.01.2024, 01:25

Wichtig noch in diesem Zusammenhang, wir hatten dem Vermieter zuvor mehrmals gebeten sich um den Heckenschnitt zu kümmern bzw. jemanden zu beauftragen. Nachdem sich das leider gezogen hat, hatten wir mit dem Vermieter vereinbart uns selber um den Rückschnitt der Hecke zu kümmern. Mit der Beauftragung eines Gärtners jetzt "verstößt" der Vermieter gegen diese Vereinbarung.

4 Antworten

Solange es im Mietvertrag den Verweis Nebenkosten/Betriebskostenverordnung gibt, darf der Vermieter einen Gärtner beauftragen und über die Nebenkosten abrechnen.

Ist die Gartenpflege gem. Mietvertrag nicht auf euch übertragen worden, macht ihr es dennoch, ist das euer Privatvergnügen.

Und PS:

Neben eurem Garten, gibt es sicherlich noch weitere Gärten und vor allem auch allgemeine Flächen. Die pflegt ihr auch alle? 😜😁😎


DrFabe 
Beitragsersteller
 05.01.2024, 14:33

Danke für die Antwort. Aber dürfen die Kosten übertragen werden wenn man noch nicht von "regelmäßigen" Kosten sprechen kann? Dachte Neben-/Betriebskosten müssten kontinuierlich anfallen. Wir sind die ersten regulären Mieter in der Wohnung (vorher 30 Jahre in Privateigentum). Und können wir uns nicht auf die Vereinbarung per Mail berufen, dass wir den Heckenschnitt übernommen haben und die Beauftragung eines Gärtners dagegen "verstößt"?

Du musst für keinerlei Kosten aufkommen

Er kann den Gärtner gerne bestellen , darf ihn aber auch selber zahlen

Ohne Regelung liegt Verantwortung beim Vermieter

Fehlen die relevanten Klauseln im Vertrag, liegt die Verantwortung für die Instandhaltung des Gartens grundsätzlich bei Ihnen. Eine Änderung im Nachhinein ist dann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters möglich.06.04.2023

Bild zum Beitrag https://objego.de › Blog

Gartenpflege im Mietvertrag: Worauf Vermieter achten sollten - objego

Siehe auch

https://www.roedl.de/themen/immobilien-streiflicht/2018-08-21/nachtraegliche-umlage-betriebskosten-vereinbarung-zwischen-mietparteien-moeglich

 - (Mietvertrag, Garten, Mieterrecht)

Tiiii  02.01.2024, 16:21

Wobei man schon klarstellen muss, dass nicht Gärtner drin zu stehen hat. Ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung reicht aus!

DrFabe 
Beitragsersteller
 06.01.2024, 17:35
@Tiiii

Der Verweis auf die Betriebskostenverordnung ist drin "Der Mieter rägt die Betriebskosten im Sinne der o.g. Verordnung, sowie die aus der Abechnung des Verwalters, die diesem Vertrag beigeheftet ist, ersichtlich sind.". Als Anhang des Mietvertrags sind die "Kosten der Gartenpflege" aufgeführt. Betriebskosten sind als "laufende Kosten" definiert, d.h. regelmäßig anfallend. Da wir die ersten Mieter in dieser Wohnung sind, wäre meine Frage, ob bereits von einer Regelmäßigkeit gesprochen werden kann? Der Vermieter sprach zwar davon, den Rückschnitt von Hecke und Bäumen zu beauftragen, aber ich frage mich ob das für das erste Mal bereits ausreicht von einer Regelmäßigkeit auszugehen.

Im Mietvertrag wurde nicht auf die Betriebskostenverordnung verwiesen? Das ist eigentlich seit vielen Jahren normal. Wenn dies geschehen ist, kann der Vermieter euch die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auferlegen.


DrFabe 
Beitragsersteller
 05.01.2024, 14:33

Danke für die Antwort. Aber dürfen die Kosten übertragen werden wenn man noch nicht von "regelmäßigen" Kosten sprechen kann? Dachte Neben-/Betriebskosten müssten kontinuierlich anfallen. Wir sind die ersten regulären Mieter in der Wohnung (vorher 30 Jahre in Privateigentum). Und können wir uns nicht auf die Vereinbarung per Mail berufen, dass wir den Heckenschnitt übernommen haben und die Beauftragung eines Gärtners dagegen "verstößt"?

Tiiii  06.01.2024, 08:19
@DrFabe

Regelmäßig ist auch alle 5 Jahre. Und irgendwann muss angefangen werden.

Wenn euer Heckenschnitt nicht passte, kann natürlich trotzdem ein Gärtner beauftragt werden.

DrFabe 
Beitragsersteller
 06.01.2024, 17:42
@Tiiii

Danke für dein Feedback. Wie in meinem anderen Kommentar auch geschrieben ist die Frage, ob hier eine Regelmäßigkeit vorliegt wenn uns als erste Mieter zum ersten Mal diese Kosten für die Gartenpflege weiterberechnet wurden? Klar, kann der Vermieter jetzt behaupten, die Arbeiten in Zukunft in regelmäßigen Intervallen zu beauftragen, aber reicht das im Mietrecht aus um von "Regelmäßigkeit" auszugehen?

DrFabe 
Beitragsersteller
 07.01.2024, 09:21
@Tiiii

Vielen Dank. Könnte man durch die Beauftragung eines Gärtners nicht auch mit einer Einschränkung des Rechts des Mieters den Garten so zu gestalten wie man das will argumentieren? Plus wussten wir bei Einzug nicht unbedingt, dass diese zusätzlichen Kosten auf uns zukommen, da wir einen Schuppen mit vielen Gartenwerkzeugen haben und davon ausgegangen sind uns selber um alles kümmern zu müssen (neben der Vereinbarung im letzten Sommer die Hecke selber zu schneiden).

Kann ein Vermieter einfach einen Gärtner beauftragen?

Wurde im Mietvertrag keine Vereinbarung bezüglich der Gartenpflege getroffen, so ist der Vermieter für sämtliche Arbeiten im Garten zuständig. Er kann sie selbst übernehmen oder an Dritte, beispielsweise einen Gärtner übergeben.

Vielleicht gehts dem Vermieter garnicht um den Garten, sondern er möchte dich einfach irgendwie rausekeln...kann ja sein


DrFabe 
Beitragsersteller
 06.01.2024, 17:47

Der Vermieter wollte bis vor Kurzem nichts mit dem Thema zu tun haben und hat, um offenbar Stress mit anderen Eigentümern/Mietern im Haus zu vermeiden, uns im Juni/Juli 2023 gebeten selber die Hecke zu schneiden. Erst jetzt nach einer Eigentümerversammlung im Dezember, in der die Gartenbesitzer eindringlich darauf hingewiesen wurden, dass es sinnvoll ist, vor allem die Bäume regelmäßig von einem Fachmann überprüfen und zurückschneiden zu lassen, wird jemand beauftragt und uns die Kosten in Rechnung gestellt. Finde das schon irgendwie dreist vom Vermieter jetzt für teuer Geld einen Gärtner zu bestellen, nachdem wir ihm so entgegengekommen sind im Sommer und den Job gut erledigt haben.