Muss ich die Hecke auf der Seite zur öffentlichen Straßen mit Parkplätzen auch schneiden, oder nur von innen in meinem Garten?

3 Antworten

Der Garten ist nur dann Teil der Mietsache, wenn die Gartennutzung bzw. die Gartenmitnutzung ausdrücklich im Mietvertrag fixiert wurde. Dies gilt auch für die Gartenpflege. Nur wenn diese schriftlich im Mietvertrag vereinbart wurde, ist der Mieter zu Gartenarbeiten verpflichtet.


Wenn die Hecke auf "deinem" Grundstück steht, ist diese immer von beiden Seiten zu schneiden. Außerdem ist das völlig egal, ob du oder der Vermieter die schneidet, denn der Vermieter kann die Kosten wieder an dich weiterberechnen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. Deshalb ist es sehr wahrscheinlich billiger, wenn du selbst schneidest.

"insbesondere während der Wachstumzeit den Rasen zu mähen sowie fachgerechte Beschneidung von Bäumen und Sträucher durchzuführen"

Per Mietvertrag bist DU zuständig, wurde es auf DICH übertragen!

Gehört die Hecke mit zum angemieteten Grundstück, bist Du auch straßenseitig zuständig.