Carport in Garten gestellt ohne Zustimmung des Vermieters?
Hallo :-)
unser Mieter hat ohne Zustimmung von uns als Vermieter ein Carport in den Garten gestellt. Wir haben ihm keine schriftliche Zustimmung dafür gegeben. Er beruft sich darauf, dass das Carport schon längere Zeit steht und wir nicht sofort widersprochen haben. Wir haben nun durch einen Freund erfahren, dass solche "Gebäude" eventuell sogar eine Baugenehmigungen bedarf und wir hier als Vermieter rechtlich belangt werden können. Wir möchten dass das Carport im Garten entfernt wird. Welche Rechte haben wir hier als Vermieter ? Dürften wir es selbst entfernen, da keine Genehmigung von un vorliegt ?
Vielen Dank und Grüße
:-)
2 Antworten
Jegliche bauliche Änderungen an der Mietsache bedürfen der Zustimmung des Vermieters. So ein Carport ist zweifelsfrei eine bauliche Veränderung.
Ihr könnt den Mieter zur Beseitigung auf eigene Kosten auffordern. Hierfür würde ich eine Frist von 1 Monat gewähren. Anschließend könnt ihr die Beseitigung selbst vornehmen und ihm in Rechnung stellen.
Es kann rechtlich gar nicht sein Eigentum sein, § 94 BGB. Was fest mit einem Grundstück verbunden ist gehört immer dem Grundstückseigentümer.
Im Gegenteil könntet ihr den Erbauer wie gesagt zur Beseitigung auffordern bzw. ihm dann die Kosten für die Beseitigung in Rechnung stellen.
Na das sollte doch wohl ohne weiteres rauszubekommen sein!
Welches Auto parkt denn dort?
Und die anderen Mieter wissen bestimmt auch, wem das Carport gehört.
Okay super vielen Dank für die Info..ich werde nun einen Brief an alle Mietparteien schreiben und diese Auffordern, den Carport innerhalb eines Monats entsprechend zu entfernen, ansonsten beauftragen wir eine Fachfirma und legen die Kosten entsprechend auf alle Mietparteien um.
ich vermute, das Carport wurde vom Vater einer Mieterin gebaut, der damals unser Mieter war und bereits ausgezogen ist.
Es ist davon auszugehen, dass hierfür sehr wahrscheinlich eine Baugenehmigung notwendig ist.
Das würde ich auf dem Bauamt erfragen. Für den Rückbau haftet der Eigentümer immer als letzter in der Kette.
wir wissen leider nicht, welcher Mieter dieses Carport gebaut hat. Würden es im Zweifelsfall selber entfernen, hier besteht allerdings das Risiko, dass der vermeintliche Erbauer uns belangt, da es rechtlich sein Eigentum ist. Sind uns unsicher....