Carport in Garten gestellt ohne Zustimmung des Vermieters?

2 Antworten

Jegliche bauliche Änderungen an der Mietsache bedürfen der Zustimmung des Vermieters. So ein Carport ist zweifelsfrei eine bauliche Veränderung.

Ihr könnt den Mieter zur Beseitigung auf eigene Kosten auffordern. Hierfür würde ich eine Frist von 1 Monat gewähren. Anschließend könnt ihr die Beseitigung selbst vornehmen und ihm in Rechnung stellen.


Daisy2010 
Beitragsersteller
 17.04.2021, 12:01

wir wissen leider nicht, welcher Mieter dieses Carport gebaut hat. Würden es im Zweifelsfall selber entfernen, hier besteht allerdings das Risiko, dass der vermeintliche Erbauer uns belangt, da es rechtlich sein Eigentum ist. Sind uns unsicher....

Frommwood  17.04.2021, 12:42
@Daisy2010

Es kann rechtlich gar nicht sein Eigentum sein, § 94 BGB. Was fest mit einem Grundstück verbunden ist gehört immer dem Grundstückseigentümer.

Im Gegenteil könntet ihr den Erbauer wie gesagt zur Beseitigung auffordern bzw. ihm dann die Kosten für die Beseitigung in Rechnung stellen.

Alarm67  17.04.2021, 12:49
@Daisy2010

Na das sollte doch wohl ohne weiteres rauszubekommen sein!

Welches Auto parkt denn dort?

Und die anderen Mieter wissen bestimmt auch, wem das Carport gehört.

Daisy2010 
Beitragsersteller
 17.04.2021, 12:59
@Alarm67

das Carport wird im Garten als Überdachung genutzt...darunter stehen Bänke und daneben ein Grill.

Daisy2010 
Beitragsersteller
 17.04.2021, 13:00
@Frommwood

Okay super vielen Dank für die Info..ich werde nun einen Brief an alle Mietparteien schreiben und diese Auffordern, den Carport innerhalb eines Monats entsprechend zu entfernen, ansonsten beauftragen wir eine Fachfirma und legen die Kosten entsprechend auf alle Mietparteien um.

Daisy2010 
Beitragsersteller
 17.04.2021, 12:04

ich vermute, das Carport wurde vom Vater einer Mieterin gebaut, der damals unser Mieter war und bereits ausgezogen ist.

Es ist davon auszugehen, dass hierfür sehr wahrscheinlich eine Baugenehmigung notwendig ist.

Das würde ich auf dem Bauamt erfragen. Für den Rückbau haftet der Eigentümer immer als letzter in der Kette.