Steuerberaterkosten nach Beendigung der Selbstständigkeit absetzen?
Hallo zusammen,
ich arbeite gerade an meiner ersten Steuererklärung nach Beendigung meiner Selbstständigkeit. Da mein ehemaliger Steuerberater verstorben ist, und meine erste Alternative leider in meinen Augen nicht gut arbeitet, möchte ich diese ab sofort alleine erstellen und habe daher leider keinen Ansprechpartner. Ich hoffe daher dass ich hier ein wenig Hilfe bekomme. Vielen Dank schonmal dafür!
Zum Sachverhalt:
Meine Selbstständigkeit habe ich 2013 beendet. Durch den ungewollten Steuerberater-Wechsel genau zu dieser Zeit, haben sich meine letzten Steuererklärungen ein wenig hingezogen. Von meinem neuen Steuerberater habe ich die Rechnungen für folgende Erklärungen erst im Jahr 2014 erhalten und bezahlt:
Aufstellung JA 2011 / 2012
Abschlußarbeiten 2011 / 2012
ESt-Erklärung 2011 / 2012
GewSt-Erklärung 2011 / 2012
USt-Erklärung 2011 / 2012
Gesamthöhe ca. 3750€
Selbige für das Jahr 2013 habe ich erst 2015 in Rechnung gestellt bekommen und bezahlt.
Frage:
Da diese Erklärungen noch meine damalige Selbstständigkeit betreffen, würde mich Interessieren, ob ich diese in meine ESt-Erklärungen für 2014 und 2015 ansetzen kann, und wenn ja wo? Laut Internetrecherche wären diese während der Selbstständigkeit als Werbungskosten angesetzt worden, aber kann ich diese nun auch in der ESt als Werbungskosten ansetzen, bzw. als Sonderausgaben?
Vielen Dank schonmal :-)
Grüße
1 Antwort
Die Kosten für die Erstellung der Jahresabschlüsse bzw. Gewinnermittlungen und die Anfertigung der betrieblichen Steuererklärungen müssen doch in deiner Aufgabebilanz bereits berücksichtigt worden sein, zumindest als Rückstellung. Damit sind sie doch bereits erfasst.
Hier käme allenfalls noch Aufwand oder Ertrag in Frage, wenn die tatsächlichen Kosten (z.B. wegen des Steuerberaterwechsels) höher oder niedriger sind als die in der Aufgabebilanz gebildeten Rückstellungen bzw. Verbindlichkeiten. Dann selbstverständlich im Jahr der Zahlung.
Du musst in der Überleitungsrechnung bzw. in der GuV nachsehen, ob der Aufwand für "Abschluss und Prüfung", wie es gerne heißt, zu den Rückstellungen passt.
Hallo.
Sorry, soweit hatte ich nicht gedacht, so weit drin bin ich nicht in der Bilanzierung. Dein Rat hat mir aber somit sehr geholfen. Habe es eben geprüft. Für 2011/2012 wurden Rückstellungen hierfür gebildet. Für 2013 allerdings nicht.
Sofern der Steuerberater die Rechnung für den Abschluss 2013 bereits berücksichtigt hat, könnte dieser unter "sonstige Verbindlichkeiten" enthalten sein, verstehe ich das richtig? Dann werde ich das prüfen.
Danke schonmal für die Hilfe!