Von der Steuer kannst du den normalen PKW-Führerschein nicht, da das FA den privaten Vorteil unterstellt. Du kannst i.d.R. nur spezielle, berufsbezogene Führerscheine absetzen (Staplerführerschein, etc.)
Der Zuschuss bleibt für dich steuer-und soz.vers.frei. Aber du musst den Zuschuss bei den Werbungskosten Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte (Pendlerpauschale) als erstattete Leistung abziehen. Zu deiner 2. Frage: mit den pauschalen Fahrtkosten sind deine genannten Kosten für Versicherung und Steuer bereits abgedeckt.
Das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, wie kulant dieser ist. Oftmals wird eine Pauschale von € 100,00 anerkannt. Aber müssen tut er nichts. Versuchs doch einfach, mehr als rausstreichen kann er es nicht.
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