Von der Steuer kannst du den normalen PKW-Führerschein nicht, da das FA den privaten Vorteil unterstellt. Du kannst i.d.R. nur spezielle, berufsbezogene Führerscheine absetzen (Staplerführerschein, etc.)

...zur Antwort

Der Zuschuss bleibt für dich steuer-und soz.vers.frei. Aber du musst den Zuschuss bei den Werbungskosten Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte (Pendlerpauschale) als erstattete Leistung abziehen. Zu deiner 2. Frage: mit den pauschalen Fahrtkosten sind deine genannten Kosten für Versicherung und Steuer bereits abgedeckt.

...zur Antwort

Das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, wie kulant dieser ist. Oftmals wird eine Pauschale von € 100,00 anerkannt. Aber müssen tut er nichts. Versuchs doch einfach, mehr als rausstreichen kann er es nicht.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.