USt Erklärung: Dauer der Unternehmereigenschaft?
Hallo,
in der Umsatzsteuererklärung gibt es ein Feld " Dauer der Unternehmereigenschaft" (Zeile 20). Angenommen man meldet sein Gewerbe zum 31.05 ab. Muss dann dieses Feld mit 31.05 ausgefüllt werden oder hat das damit nichts zu tun? Rein logisch betrachtet würde ich behaupten, dass man die Unternehmereigenschaft verliert, wenn das Gewerbe abgemeldet wurde.
2 Antworten
Die Unternehmereigenschaft verliertman, wenn man nicht mehr unternehmerisch tätig ist.
Das Gewerbe meldet man z. B. ab, wenn man den Laden schließt.
Aber danach verkauft man eventuell noch die Einrichtung, oder die verbliebenen Warenvorräte, das ist aber noch eine unternehmerische Tätigkeit.
Danke dir, wie immer klasse Antworten von dir! (Hatte schon einen Schreck bekommen, als ich letztens hier mal las, dass du die Webseite verlassen willst)
Rein logisch betrachtet hat die Umsatzsteuer mit dem Gewerbe nichts zu tun.
Ich verliere ja auch nicht meinen Führerschein, wenn ich das Auto verkaufe.
Dann habe ich das in der Umsatzsteuererklärung falsch gemacht :/. Hat das negative Auswirkungen und sollte das korrigiert werden? Einnahmen gab/gibt es aber tatsächlich nach der Gewerbeabmeldung keine mehr. War ohnehin nur ein sehr kleines Nebengewerbe.