Altersteilzeit und Nachforderung

1 Antwort

Eine Antwort kann ich leider nicht geben, aber darf ich eine FRAGE stellen, weil mein Fall ähnlich liegt?

Hat das Finanzamt den fehlenden Steuereingang für die Altersteilzeit bemerkt? Falls ja, bei welcher Gelegenheit?

Oder weiß das Finanzamt bisher noch nichts davon? Besteht nicht die Möglichkeit, daß es nie davon erfährt?

Ich weiß, daß heutzutage ein Informationsaustausch stattfindet, um solche Steuerversäumnisse aufzuspüren. Ich habe von Fällen gehört, in denen das Finanzamt die Steuer für die Altersteilzeit nachforderte. Ich habe aber auch von anderen Fällen gehört, in denen das nicht geschah.


mopsmops 
Beitragsersteller
 01.02.2013, 14:24

Nein, aber ich möchte keine STeuer hinterziehen und meine Altersteilzeit dauert noch 3 Jahre. Angeblich beim Renteneintritt kann es einen hart erwischen, weil da wird jeder überprüft. mir war das so nicht bewusst, dass ich jährlich 1000,-- bis 1600,-- Euro nachzahlen muss. Vorher habe ich immer etwas heraus bekommen, nicht viel. Deshalb habe ich mir gar nicht mehr den Streß mit der Steuererklärung gemacht. Ich habe jetzt einmal ein Steuerprogramm mit meinen Angaben gefüttert und da kam das raus.

Neuerdings  01.02.2013, 14:33
@mopsmops

Danke für die Antwort. Bei Renteneingang kann es einen hart erwischen - das habe ich auch gehört, aber bei manchen Leute passierte nichts.

Meine Altersteilzeit ist bereits abgelaufen, ich bin im ersten Rentenjahr. Der kritische Zeitpunkt ist wohl nicht der Rentenbeginn, sondern die erste Einkommensteuererklärung als Rentner. Bisher habe ich überhaupt noch nie eine Einkommensteuererklärung abgegeben.

Eine Nachforderung von 3-4000 Euro habe ich bereits eingeplant.

mopsmops 
Beitragsersteller
 01.02.2013, 15:53
@Neuerdings

Angeblich werden alle Rentner seit 2005 überprüft und müssen Erklärungen abgeben. Außerdem steht ausdrücklich in den Angaben vom Finanzamt, dass man wegen der Lohnersatzleistungen, die man steuerfrei bekommt, eine Erklärung abgeben muß. Ich habe mich auch erst jetzt damit befasst. In den Betrieben wird ja leider auf so etwas nicht hingewiesen.Ich beiße lieber jetzt in den saueren Apfel und zahle für die letzten 3 Jahre nach und mache dann regelmässig meine Erklärungen Jahr für Jahr, bis ich ganz in Rente bin.

Neuerdings  01.02.2013, 21:57
@mopsmops

Ich wurde auch nicht darauf hingewiesen. Als ich endlich davon erfuhr, war ich schon in der Ruhezeit. Es war keine böse Absicht von Anfang an, aber dann habe ich habe es laufen lassen.

Die Hauptursache für den Fehler war, daß ich vorher noch nie eine Einkommensteuererklärung abgeben mußte. Anderenfalls wäre ich wohl eher darauf gestoßen.