Mitbewohner wollen Heiz-&Stromkosten vor dem Einzug?

6 Antworten

Du mußt vom ersten Tag an die Nebenkosten bezahlen, egal ob Du die Wohnung nutzt oder leer stehen läßt. Natürlich kommt es auf den Verteilschlüssel an, aber Du hast gewußt, daß Du nicht einziehen wirst, sondern erst im März 2024. Alles andere ist an den Haaren nerbeigezogen.

Ich sehe das jedoch nicht ganz ein, da ich noch gar nicht im Zimmer wohne und keinen Verbrauch habe.

Auch wenn du nicht in deinem gemieteten Zimmer wohnst, muss es im Winter beheizt werden. Für Küche, Bad und Flur fallen ebenfalls Heiz- und Stromkosten an. Diese Räume hast du wahrscheinlich zur Mitbenutzung (mit)gemietet.

Lies mal in deinem Mietvertrag nach, wie die Strom- und Heizkosten aufgeteilt werden. Wenn du keinen eigenen Zähler in deinem Zimmer hast, dann werden normalerweise pauschal alle Kosten durch die Anzahl der WG-Mitglieder geteilt. Dann spielt es keine Rolle, ob du anwesend bist oder nicht. Der Zeitraum der Miete (Mietvertrag) ist entscheidend für deine Zahlungsverpflichtung.

Natürlich steht dir dann aber auch dein Anteil an der Rückzahlung ab Januar zu.


janni03 
Beitragsersteller
 10.02.2024, 02:00

Danke für die Antwort. Bist du der Meinung, dass ich nicht nach einer höheren Rückzahlung fragen kann, da ich ja keinerlei Wasser oder Heizung (die ist in meinen Zimmer aus) verbraucht habe?
meine Mitbewohner sind da sehr kleinlich und es geht um mehrere hundert Euro, die ich nicht zu viel habe. VG

Emelina  10.02.2024, 02:11
@janni03

Ich würde nicht nach einer höheren Rückzahlung fragen.

Für zwei Monate handelt es sich schätzungsweise um unter hundert Euro. Dafür würde ich ein gutes Verhältniss zu den anderen WG-Mitgliedern nicht aufs Spiel setzen. Sieh es als Investition für ein zukünftiges, gutes Miteinander an..

Tiiii  10.02.2024, 09:23
@janni03

Nein, denn du hast nunmal keinen eigenen Zähler. Wenn du dauerhaft da bleibst aber jemand anderes 4 Wochen bei den Eltern oder im Urlaub ist, wird das auch nicht berücksichtigt!

Oh man ......

Und zukünftig wenn Du im Urlaub und/oder im Krankenhaus bist, möchtest Du dann auch alles rausgerechnet haben!?!

Na mit dir haben die ja einen "Fang" gemacht.

Du bist ab Januar Mieter, dann hast Du auch ab Januar die vertraglichen Nebenkosten zu zahlen, PUNKT!


janni03 
Beitragsersteller
 10.02.2024, 11:43

Danke für die Antwort, so meinte ich das jedoch nicht. Sobald ich eingezogen bin sehe ich das auch als komplett verständlich an die Nebenkosten zu zahlen, da sind ja meine Sachen im Zimmer, ich trage zur Wohnzimmereinrichtung bei und evtl. Habe ich Sachen im kühl- und Gefrierschrank. Die Frage hat sich auf VOR dem Einzug beschränkt. Die Nebenkosten sind zusätzlich vertraglich auf jeden einzeln abgestimmt auf die Größe des Zimmers

Alarm67  10.02.2024, 11:52
@janni03

"Die Nebenkosten sind zusätzlich vertraglich auf jeden einzeln abgestimmt auf die Größe des Zimmers"

Und die hast Du ebenfalls als Mieter ab Januar zu tragen.

Dass Du noch nicht eingezogen bist, ist alleine DEIN Problem.

Wann du einziehst ist dein Problem, du schuldest Miete und Nebenkosten ab Vertragsbegin, ergo sei froh, das sie von dir für die ersten 2 Monate nur die Nebenkosten verlangen ohne Miete.


janni03 
Beitragsersteller
 10.02.2024, 09:35

Vielen Dank für die Antwort, ich bezahle die Miete für die ersten zwei Monate trotzdem. vG

gemietet habe ich mein Zimmer aber schon ab Januar

Das ist der entscheidende Punkt. Du hast einen Mietvertrag ab Januar und der schließt nun mal auch Nebenkosten ein. Daher hast Du den vertraglich festgelegten Anteil der entsprechenden Nebenkosten ab Januar zu übernehmen.

Wie die Nebenkosten nun berechnet werden, sollte Dein Mietvertrag bzw. Untermietvertrag definieren. Handelt es sich um eine pauschale Aufteilung pro Monat (drei Parteien, jeder zahlt 1/3), so gibt es keine verbrauchsabhängige Komponente. Deine Rückerstattung kann daher auch nur die Anteile ab Januar betreffen. Du hättest die Zähler jedoch zum 01.01. ablesen und zur Abgrenzung der Kosten festhalten müssen. Bedenke jedoch, dass in den Wintermonaten deutlich höhere Heizkosten anfallen und diese genauere Abgrenzung daher auch zu Deinen Ungunsten ausfallen kann (März bis Dezember wäre im Durchschnitt weniger an Kosten als Januar und Februar). Dann bekommen die anderen eine Rückzahlung und Du zahlst nach.

Pauschalregelungen für die Aufteilung sind gut, wenn die Verbrauchswerte aller Parteien ungefähr ähnlich sind. Weichen sie voneinander ab, wären separate Erfassungen sinnvoll - da es jedoch Gemeinschaftsräume gibt, wäre hier eine Aufschlüsselung wahrscheinlich viel zu aufwendig und komplex.