Vollstreckungsbescheid - GEZ. Haushalt entrichtet Gebühr?
Hallo,
am Freitag hatte ich eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung im Briefkasten vom Norddeutschen Rundfunk.
Ich wohne seit August 2013 in einer WG und mein Mitbewohner zahlt schon seit Jahren die Gebühr, also seit längst vor unserem Einzug. Wir sind auch beide hier gemeldet.
Ich hab dies auch schon mehrmals per Brief mitgeteilt, zum Einzug und zum letzten Mal irgendwann gegen Ende des Jahres 2019. Bei der Hotline wird mir nur gesagt, dass keinerlei Mitteilungen beim Beitragsservice angekommen sei und ich mein Wohnung auf der Internet-Seite rundfunkbeitrag.de abmelden soll. Das hab ich jetzt auch nochmal gemacht, sonst hat die Mitteilung immer nur per Post stattgefunden. Ich hoffe das diesmal nicht behauptet wird es wäre nichts angekommen.
Kann ich die Abmeldung überhaupt rückwirkend mitteilen? Was kann ich noch machen? Kann ich Widerspruch einlegen?
Liebe Grüße
Eben nochmal bei der Hotline des Beitragsservice angerufen. Die Daten sind jetzt, durch die Online-Abmeldung, im System und werden als nächstes geprüft. Die Dame am Telefon meinte auch, dass die Gebühren sich auch rückwirkend erledigt haben, sofern die Daten bestätigt werden können. Ich hoffe, dass das stimmt. Gerade bin ich etwas paranoid was das angeht.
Auf Anfrage:
2 Antworten
Ich hab dies auch schon mehrmals per Brief mitgeteilt,
zum letzten Mal im irgendwann gegen Ende des Jahres 2019.
und das kannst Du auch nachweisen? Sprich Versand via Einschreiben?
am Freitag hatte ich eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung im Briefkasten vom Norddeutschen Rundfunk.
und davor kamen viele, viele Briefe mit der Aufforderung den Rundfunkbeitrag zu bezahlen - die Ankündigung zur Zwangsvollstreckung war absehbar.
Normale Briefsendung impliziert doch, dass es kein Einschreiben war, oder nicht?
Nein, dass ich den Brief abgeschickt habe, kann ich nicht beweisen.
Spielt das denn wirklich eine Rolle, wenn ich beweisen kann, dass ich schon seit 7 Jahren in der gleichen Wohnung mit dem gleichen Mitbewohner, der auch nachweisbar die Gebühr bezahlt hat, wohne?
Ankündigung der Zwangsvollstreckung
heißt konkret was ? Der Gerichtsvollzieher / Zoll hat bereits seinen Besuch angekündigt?
Tue uns doch einen Gefallen - zur Vermeidung weiterer Missverständnisse - stelle doch bitte dieses Schreiben vom Freitag anonymisiert hier ein, um zu sehen ob die Zwangsvollstreckung noch abwendbar ist.
Gemäß diesem Schreiben lässt sich die Vollstreckung aufhalten, wenn der Beitragsservice den Auftrag zur Vollstreckung zurückzieht.
Hast Du jemals mit dem Beitragsservice telefoniert - es gibt im Leben durchaus Situationen wo sich Dinge einfacher per Telefon denn per Schriftwechsel klären lassen. Aber polter dann am Telefon nicht gleich los - der Callcenter-Mitarbeiter kann nämlich nichts für die verfahrene Situation . Versuche es - und wenn ihr denn gemeinsam durchblickt - bitte um schriftliche Bestätigung - Postweg! Und Rücknahme der Vollstreckungsmaßnahme.
Ja, ich hab heute zwei Mal mit dem Beitragsservice telefoniert. Hab ich ja oben auch beschrieben und anschließend ergänzt. Zuerst wurde mir gesagt, dass ich über das OnlinePortal meine "Wohnung abmelden" soll. Hab ich auch gemacht.
Danach habe ich nochmal bei dem Service angerufen und hab mir bestätigen lassen, dass die Anfrage eingegangen ist. Mir wurde gesagt, dass ich Post bekommen werde und sofern die Angaben stimmen auch rückwirkend die Gebühren erlassen werden.
Meine ursprüngliche Frage war ja auch: "Kann ich die Abmeldung überhaupt rückwirkend mitteilen?" Weil ich des öfteren gelesen habe, dass das nicht möglich sei. Ich mir das aber irgendwie nicht vorstellen kann.
Die große Frage ist jetzt, ob die GEZ es innerhalb dieser dreieinhalb Wochen schafft, den Vollstreckungsauftrag zurückzuziehen, wovon man nicht unbedingt ausgehen kann. Und die Vollstreckungsstelle muss das dann ja auch erst noch lesen.
Zweitens: Was hast Du denn online unter "Wohnung abmelden" eingegeben? War es möglich, den Namen des zahlenden Mitbewohners und seine Teilnehmernummer einzugeben?
Ich habe neulich mal jemanden rückwirkend abgemeldet (die Person war bei ihrem zahlenden Vater eingezogen) und es wurden sogar bereits gezahlte Beiträge erstattet. Ging aber nur um ein paar Monate.
Jedenfalls würde ich Anfang nächster Woche nochmal bei der ARD anrufen und ggf. auf die Dringlichkeit der Bearbeitung hinweisen. Und übernächste Woche nochmal.
Wenn alle Stricke reißen und kurz vor Ablauf der Monatsfrist immer noch kein Aufhebungsbescheid in Deiner Post ist, würde ich bei der Vollstreckungsstelle anrufen und um Aufschub bitten. Jedenfalls hat der Zoll mal eine Vollstreckung für mich auf eine spätere Frist gelegt, damit ein Schreiben des Gläubigers abgewartet werden konnte.
Ich konnte unter "Wohnung abmelden" die Daten meines Mitbewohner problemlos eingeben. Dafür musste ich aber angeben, dass ich zu einem Beitragszahler ziehe. Glücklicherweise konnte ich das Einzugsdatum zurückdatieren auf August 2013. Die Dame bei der Hotline war zwar etwas verwundert, aber letztendlich war es das Datum an dem wir eingezogen sind. Hab ich ihr auch so gesagt.
Dass das so "kurzfristig" (in Behördenzeit) klappen soll bezweifele ich auch. Wir werden sehen, es bringt mir jetzt auch nichts mehr Panik zu schieben. Kalendererinnerungen sind angelegt. Ich werde morgen mal bei der Finanzbehörde anrufen, mich erkundigen und schon mal bekanntmachen, dass ich mich beim Gläubiger gemeldet hab. Danke für deine Tipps :)
Und in Ihren Mitteilungen haben Sie auch stets Ihre Beitragsnummer und die Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners angegeben?
Ja.. ich hab immer den beigefügten Auskunftsbogen (heißt das so?) ausgefüllt. Einschließlich Name und Beitragsnummer meines Mitbewohners.
Die Mitteilungen gingen immer als normale Briefsendung zurück, weil ich eigentlich davon ausgehe, dass die deutsche Post Briefe zu stellen und deutsche Behörden eigentlich keinen Grund haben sollten Leute über den Tisch zu ziehen. Klappt sonst ja irgendwie auch.
Leider ist deine Antwort nicht wirklich hilfreich und beantwortet auch keine meiner Fragen.