Mitbewohnerin unerlaubt in meinem Zimmer?

3 Antworten

Sie darf das Zimmer nicht betreten. Tut sie das trotzdem, ist grundsätzlich der Tatbestand des § 123 StGB erfüllt.

Lösung: Tausch das Schloss aus. Bei längerer Abwesenheit (hier m.E.: mehr als 12 Stunden) solltest du aber sicherstellen, dass deine Mitbewohnerin an alle Dinge ran kommt, die ihr oder euch beiden gehören.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

So oder so - es stellt einen Hausfriedensbruch dar - für die Zukunft, verwende bitte zusätzlich ein Steckschloss / Schlüssellochsperrer f. Buntbartschlösser (Zimmertüren)

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- dann erledigt sich das Thema von alleine :


localbookworm 
Beitragsersteller
 27.09.2021, 21:10

Vielen Dank für deine Antwort. Zumindest weiß ich nun, dass sie mir ihrem Verhalten im Unrecht ist. :)

kannst du es beweisen?
wohl kaum
mach ein anderes Schloß in die Tür


localbookworm 
Beitragsersteller
 27.09.2021, 10:49

Sie hat es in einer WhatsApp-Nachricht zugegeben, es jedoch damit begründet, dass sie „Sachen aus meinem Zimmer holen wollte“.

Schubert610  27.09.2021, 10:52
@localbookworm

na ja, dann weißt du das sie drin war, setz sie auf den Pott das sie nicht in deinem Zimmer zu suchen hat, die Gemeinschaftssachen raus aus deinen Zimmer damit sie weiter keinen Grund hat sich in deiner Abwesenheit in deinen Zimmer aufzuhalten und nun bau ein anderes Schloß ein, oder mach wenn du kein Zylinderschloß hast einfach ein Steckschloß rein.