Minijob mit Steuerklasse V, kann ich in dem Fall Fahrtkosten gelten machen?

2 Antworten

Und was gewinnst Du?

450,- Euro * 2 % = 9,- Euro Steuer. Thema durch.

450,- Euro, Steuerklasse 5 (anscheinend bist Du verheiratet, aber nicht der Hauptverdiener).

Die 5.400,- werden entweder um die Arbeitnehmerpauschale von 1.000,- Euro, oder die höheren nachgewiesenen Werbungskosten gekürzt, aber schlagen in der Einkommensteuererklärung vermutlich mit mindestens 14 %, vermutlich aber mit 20 % und mehr durch. Ergebnis einige hundert Euro mehr an Steuer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

DB587 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 14:47

Danke für die Schnelle Antwort, am Ende werde ich knapp 500€ Steuern auf den Nebenerwerb bezahlen (falls die Zuverdienstgrenze nicht nach der Wahl erhöht wird). Unsere Steuerfall ist wohl recht komplex. Ich selbst bin EU Rentner seit 2008 und wollte diese erneut etwas aufbessern. Ich hat vorletztes und letztes Jahr nichtmal mehr einen Minijob leisten können, daraufhin haben wir letztes Jahr die Steuerklassen auf 3/5 geändert, damit von dem doch sehr geringen Einkommen meiner Frau noch etwas übrig bleibt/ bei mir gab es ohne Minijob nicht wirklich Abzüge. Bisher kannte ich nur die 2% Pauschale. Habe aber jetzt den ersten Lohnzettel bekommen. Und dort sind mir knapp 10% abgezogen worden. Nun ist die Frage ob die Klassen 3/5 so noch Sinn machen oder nicht. Da wir jetzt im zweiten Jahr 3/5 angekommen sind müssen wir ja eh im Quartal knapp über 530€ im Quartal vorzahlen… Noch eine Nachfrage, wenn ich „nur“ knapp 500€ Steuern selber Zahle ist die Pauschale dennoch 1000€ anzuwenden, oder wird diese automatisch auf die 500€ gekürzt, gesamt Steuer liegt bei ca. 2.600€… Wenn das jetzt zu speziell ist oder zu sehr ins Detail gehen sollte, würde ich das verstehen.

wfwbinder  25.06.2021, 15:05
@DB587

Dann sage doch dem Arbeitgeber er soll die Pauschalsteuer abrechnen und Dir die 9,- Euro abziehen und gut. Es war ein Fehler ihm zu sagen, dass er nach der Steuerklasse abrechnen soll.

DB587 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 15:18
@wfwbinder

Das habe ich ihm nicht gesagt, laut Internet ist er aber bei Steuerklasse V und VI dazu verpflichtet und kann nicht pauschal versteuern

wfwbinder  25.06.2021, 16:16
@DB587

Man sollte nicht alles glauben, was im Internet steht.

Wer die Bedingungen für "Minijob" erfüllt, also 450,- Euro, oder weniger verdient, kann vom Arbeitgeber die Pauschalversteuerung verlangen, wobei der Arbeitgeber jedoch das Recht hat, ihm diese bis zu 9,- Euro von der Auszahlung abzuziehen.

Ein großes Plus der Minijobs ist deren Sozialversicherungsfreiheit. Allerdings sind Minijobs nicht steuerfrei. Der Arbeitnehmer entscheidet, ob er den Minijob pauschal oder über die Lohnsteuerkarte abrechnen will. Bei einem 450-Euro-Minijob beträgt die Pauschalsteuer 2 % des Arbeitsentgeltes. Der Arbeitgeber darf diesen Betrag vom Entgelt abziehen. Die Pauschalsteuer enthält neben Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag auch Kirchensteuer, unabhängig davon ob überhaupt und wenn ja welcher Religionsgemeinschaft der Arbeitnehmer angehört. Diese Pauschale wird vom Arbeitgeber nicht an das Finanzamt, sondern an die Minijob-Zentrale abgeführt.

Für den Arbeitgeber ist es ja auch völlig egal, er hat keinen Vorteil aus der Abrechnung über Lohnstuerkarte, sondern muss es noch in die Lohnsteueranmeldung übernehmen.

DB587 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 20:01
@wfwbinder

Habe jetzt nochmal genauer nachgegrast, sie haben recht das ich auch trotz der Steuerklasse V pauschal besteuert werden kann, das werde ich auch versuchen durchzusetzen, ich hätte zwar dadurch die Möglichkeit 1.000 Pauschale anzurechnen, die ich bei der Paulschalversteuerung nicht hätte, allerdings würde im gleichem Atemzug auch unsere Steuerschuld um ca 1.200€ steigen (auf ein komplettes Jahr gesehen)

wfwbinder  25.06.2021, 20:24
@DB587

Wenn man andere Einkünfte über Grundfreibetrag hat, ist Pauschalversteuerung immer günstiger.

Sorry - aber das rechnet sich nicht - denn fallen onatlich ja auch zusätzlich bis zu 90,56 Euro an Sozialabgaben an - und Dir geht bei gemeinsamer Veranlagung ein großer Teil Deiner Steuerfreibetrages ( 9744 Euro in 2017 ) verloren.


DB587 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 14:53

Sozialabgaben fallen nicht, an nur die Steuer wird so abgezogen auf das Jahr gesehen sind es knapp 500€ Steuern bei ca. 5200€ Bruttogehalt im Jahr… hatte schon des Öfteren einen Minijob, aber bisher Steuerklasse IV/IV

wilees  25.06.2021, 15:30
@DB587

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