Trainerentgeld
Hallo, mein trainerentgeld übersteigt den Übungsleiterfreibetrag von 2100 €. Das der übersteigende Betrag versteuert werden muss. ist mir bekannt. Auch das ich keine Unkosten zusätzlich geltend machen kann. Wie sieht es aber beim übersteigenden Betrag aus. Ich würde dagegen gern meine Fahrkosten zum Trainingsort gegen rechnen. Eventuell in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussabrechnung oder als Werbungskosten?
MfG Gerhard B.
1 Antwort
Ich halte die Rechtslage für eindeutig:
Die den Freibetrag von 2.100 übersteigenden Einnahmen sind in der Regel als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder nichtselbständiger Arbeit zu versteuern. Betriebsausgaben und Werbungskosten werden nur berücksichtigt, wenn sie den Freibetrag übersteigen.
Quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/uebungsleiterfreibetrag.htm