Meine Geschwister wollen unser Erbe verschleudern. Wer bestimmt das Mindestgebot bei der Teilungsversteigerung (es ist alles Schuldenfrei)?

6 Antworten

Solche Teilungsversteigerungen werden häufig benutzt, um selbst über Strohmänner günstig an die Immobilien zu kommen.

Ein Bekannter der vor Jahren ein Haus ersteigern wollte und bei der Versteigerung auch mit geboten hatte, dann aber ausgestiegen war, widerfuhr erstaunliches. Er hatte dann von einer Bank unaufgefordert ein Angebot erhalten, die Immobilie zu seinem Gebot zu übernehmen. Da war klar, jemand von der Bank hatte mit geboten, um den Preis hochzutreiben.

Solche Teilungsversteigerungen werden auch regelmäßig dazu genutzt um die anderen Erben unter Druck zu setzen. Wenn man also jetzt gleich darauf reagiert, haben die ihr Ziel schon erreicht.



Franzl0503  14.08.2016, 14:29

Hildefeuer:

"...den Preis hochzureiben" verstehe ich nicht.

Das Meistgebot der Bank, auf das der Zuschlag erfolgte, lag nach deiner Schilderung über dem Gebot des Bekannten. Danach bot die Bank deinem Bekannten den Erwerb der ersteigerten Immobilie zu einem Kaufpreis in Höhe seines ursprünglichen Gebots an. Die Bank war grunderwerbsteuerpflichtig, dein Bekannter ebenfalls.

Dass die Bank die von ihr ersteigerte Immobilie nicht in den eigenen Grundstücksbestand nehmen wollte, wird seinen Grund gehabt haben. Dass sie aber die Grunderwerbsteuer in Kauf nimmt und anchliessend die ersteigerte Immobilie deinem Bekannten zu seinem Gebot anbietet/verkauft, ist zumindest erklärungsbedürftig.

Eine Preistreiberei kann nicht erkennen.

hildefeuer  14.08.2016, 15:44
@Franzl0503

Wenn die Bank, die die Versteigerung veranlasst hat, mitbietet, ist das klar ein Indiz dafür das der Preis hochgetrieben werden sollte. Der Bank-Mitarbeiter, der bei der Versteigerung mitgeboten hat, wurde ja ermittelt. War Mitarbeiter der örtlichen Genossenschaftsbank, bei der Mein Bekannter Mitglied war.

Franzl0503  14.08.2016, 21:41
@hildefeuer

Hildefeuer:

Vielen Dank für den Kommentar.

Die Bank hat "die Versteigerung veranlasst"; es handelt sich demnach um eine Forderungszwangsversteigerung im Gegensatz zu der  hier behandelten Teilungsversteigerung. Beide Versteigerungsarten dienen unterschiedliichen Zwecken.

Trotzdem verstehe ich das Motiv der Bank nicht. Sie hat, wahrscheinlich zur Rettung ihrer Forderung, mitgeboten, hierauf den Zuschlag erhalten, und  das Objekt anschliessend zum geringeren Gebotspreis des Bekannten an ihn veräussert. Warum dieser teure Umweg?

hildefeuer  14.08.2016, 22:13
@Franzl0503

nein mein Bekannter hat nicht gekauft. Das Objekt wurde da bei der Versteigerung nicht verkauft, sondern erst ca. 2 Jahre danach. Ganz klar, die Bank hat mitgeboten um den Preis hoch zu halten und die waren offensichtlich nicht an ihre Gebote gebunden. Fakt ist, das das Objekt nach 2 Jahren für ca. den halben Preis versteigert wurde von jemandem der auch beim ersten Versteigerungstermin mitgeboten hatte (war jemand aus dem Ort, der auch den Bankmitarbeiter kannte).

Natürlich gibt es bei der Teilungsversteigerung Rechtshelfe:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Teilungsversteigerung-(Aufschub,-Behandlung-von-Verwandten-Darlehen)--f237496.html

Allerdings frage ich mich, was Du bezweckst: Wirklich verhindern kannst Du die Teilungsversteigerung nicht, nur hinaus zögern. Eines Tages -und etliche Euronen weitere Verfahrenskosten später- ist es dann aber so weit. .Wenn Dir so viel am Erhalt des Erbes gelegen ist, bleibt Dir nur der Weg, selber mit zu steigern.

Ich hatte letztes Jahr das "Vergnügen" einer Teilungsversteigerung einer Immobilie aus einer Erbengemeinschaft heraus. Eine sehr gute Information findest Du unter http://www.teilungsversteigerung.net/ dies hat mir sehr geholfen. Vorsicht ist geboten bei Anwälten und selbst bei Fachanwälten für Erbrecht. Wenn die sich nicht explizit mit Teilungsversteigerungen auskennen, Finger weg. Die Teilungsversteigerung ist nicht mit der Zwangsversteigerung zu verwechseln und somit gibt es hierbei ganz spezielle "Möglichkeiten" sich strategisch gut zu positionieren. Alles weitere auf der genannten homepage

Das Amtsgericht gibt ein Gutachten in Auftrag, dass ist die Basis.

Im ersten Termin ist dann 70 % des Wertes das Mindestgebot.


AnDreas414 
Beitragsersteller
 14.08.2016, 07:32

Vielen Dank! Habe ich die Möglichkeit die Teilungsversteigerung zu verhindern oder in die Länge zu ziehen?

wfwbinder  14.08.2016, 11:11
@AnDreas414

Verhindern dauerhaft unmöglich.

Verzögern ja, bringt aber nichts ausser Kosten und Ärger.

Sinnvoller wäre es darüber nachzudenken wie man die Situation nutzen kann (selbst ersteigern, Jemanden zu finden, der für einen steigert).

Wenn Du den Weg der Teilungsversteigerung verhindern willst, dann kläre mit Deinen Geschwistern selbst oder über einen Makler einen Käufer zu suchen, der einen marktgerechten Preis zahlt. Einigkeit mit Deinen Geschwistern bezüglich des Verkaufs sollte aber schon herrschen.