Antwort
Ich hatte letztes Jahr das "Vergnügen" einer Teilungsversteigerung einer Immobilie aus einer Erbengemeinschaft heraus. Eine sehr gute Information findest Du unter http://www.teilungsversteigerung.net/ dies hat mir sehr geholfen. Vorsicht ist geboten bei Anwälten und selbst bei Fachanwälten für Erbrecht. Wenn die sich nicht explizit mit Teilungsversteigerungen auskennen, Finger weg. Die Teilungsversteigerung ist nicht mit der Zwangsversteigerung zu verwechseln und somit gibt es hierbei ganz spezielle "Möglichkeiten" sich strategisch gut zu positionieren. Alles weitere auf der genannten homepage