Müssen alle aus der Erbengemeinschaft beim hausverkauf unterschreiben??

2 Antworten

Ja!

Wenn die Schwester das Erbe bereits auf ihre Kinder übertragen hat, dann ist sie "aus dem Spiel". Beim Verkauf müssen nur noch 4 Geschwister und die Kinder, vertreten durch den Testamentsvollstrecker und deren gesetzlichen Ersatz-Vormund, beim Notar unterschreiben.

Alle, denen das Haus gehört, müssen unterschreiben. Sonst klappt das nicht mit der Eigentumsumschreibung. Wenn einer fehlt muss er entweder beim Notar eine Vollmacht geben oder man muss ihn für tot erklären lassen, was dauern kann.

Stelle dir das ganze bei einem geschlossenen Fonds oder einem Wohnblock mit 300 Eigentümern vor, von denen 40 gestorben sind und jeweils bis zu 10 Erben haben. Das sind Probleme. Eures sollte irgendwie in den Griff zu kriegen sein.