normal ist bei einer normalen Steuererklärung das zahljahr (also 2024). das finanzamt ist aber bei solchen sachen großzügig. man könnte auch das wirtschaftlich zugeordnete jahr nehmen also 2023 (und kurz als text begründung "sachliche zuordnung" reinschreiben). ...Fazit: setz es da ein wo es steuerlich für Dich günstiger ist. Das ist das KalenderJahr wo Du das meiste steuerpflichtige einkommen hast.... also wahrscheinlich auch 2024.

...zur Antwort

nummer 1 und nummer 3 sollte funktionieren.

...zur Antwort

Im ganzen Pech für die Hausverwaltung. Sie dürfen Euch nicht vor Vertragsende rausschmeißen, auch wenn nur noch Sperrmüll liegt. Deswegen, wenn Ihr schon raus seid: Ihr könnt mit Ihnen ein Vorfälligkeit vereinbaren (Schriftlich und das Geld Bar auf die Hand): Halbe oder ganze Monatsmiete zurück, Wohnung als Ok abnehmen und quittieren lassen, Sperrmüll und Rest aufräumen und Putzen sowie Renovieren (falls nötig ..auch die Kleinigkeiten) machen die auf Ihre Kosten wäre z.B ein guter Deal. Auch das schriftlich.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.