LapTop gefunden und abgegeben - steht Finder Finderlohn in Höhe des Zeitwertes zu?
Wenn man einen LapTop gefunden hat und abgibt, steht einem als Finder dann finderlohn auf Basis des Zeitwertes zu oder kommt ein ideeller Wert (Wert liegt viel höher, da das Gerät für die Arbeit große Relevanz hat) hinzu?
3 Antworten
oder kommt ein ideeller Wert (Wert liegt viel höher, da das Gerät für die Arbeit große Relevanz hat) hinzu?
Da der ideelle Wert nicht gesetzlich festgelegt werden kann, zählt der materielle Wert und das ergibt einen Finderlohn von 5% bei einem Wert bis zu 500€ und 3% bei Werten über 500€
Soll das der ideologischen Untermauerung für einen Erpressungsversuch dienen? Da bist Du schief gewickelt!
Ein ideeller Wert wird zumindest gesetzlich beim Finderlohn nicht berücksichtigt:
§ 971 BGB Finderlohn
(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.