Sicherheitseinbehalt für die NK-Abrechnung?

2 Antworten

Ja, das ist zulässig. Und dazu muss auch gar nichts im Vertrag stehen. Denn es ergibt sich aus §551 BGB, dass der Vermieter die Kaution (oder einen angemessenen Teil davon) behalten kann, bis sein Sicherungsbedürfnis erloschen ist. Und solange es noch keine NK Abrechnung gibt, weiß keiner, ob du noch etwas nachzuzahlen hast.


Hamo1366 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 12:30

Das heißt: ich muss bis 05.2021 warten?

Du hast 2020 noch in der Wohnung gewohnt und es wird sicher zu einer Nebenkostennachzahlung kommen. Ob eine Sicherheitsleistung in Höhe von 250 € gerechtfertigt ist, ist stark anzuzweifeln. Du kannst ja anhand Deiner Verbrauchswerte und Deiner Nebenkostenvorauszahlung abschätzen, wei hoch die Nachzahlung ausfallen wird und damit an den Vermieter herantreten.


Hamo1366 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 14:35

Kann der einfach so sagen, dass wir 250 Euro oder muss ich ihm nach eine schriftliche Beweise fragen ?

Snooopy155  28.04.2020, 21:11
@Hamo1366

Du mußt dem Vermieter schon vorrechnen, dass seine Sicherheitsleistung unangemessen hoch ist.