Sicherheitseinbehalt für die NK-Abrechnung?
Hallo Freunde, ich brauche eure Hilfe!!!!!!!
Ich hätte eine Wohnung von 01.12.2019 gemietet, nach 2,5 Monate habe eine Nachmieterin gefunden und wurde die Wohnung ab 15.02.2020 Schlüsselübergabe erfolgreich abgeschlossen habe und die neue Miete hat neue Vertrag ab 15.02.2020.
Also meine Frage......
● Ich hätte Kaution in wert 1,737.00 Euro am Anfang bezahlt und hat der Vermieter diese Woche nach 12 Wochen zurückgezahlt aber ....
■ steht drin dass 250 Euro sicherheitseinbehalt von 2019/2020 von Nebenkostenabrechnung behalten muss und wird von Jahr 2019 in Mai 2020 berechnet und von Jahr 2020 in Mai 2021 wird berechnet.
Steht in mein Vertrag über sicherheitseinbehalt aber nicht mit Datum,
Ist das eigentlich gesetzlich dssd der Vermieter 15 Monaten das Geld behalten ???
Danke für eure hilfe ..
2 Antworten
Ja, das ist zulässig. Und dazu muss auch gar nichts im Vertrag stehen. Denn es ergibt sich aus §551 BGB, dass der Vermieter die Kaution (oder einen angemessenen Teil davon) behalten kann, bis sein Sicherungsbedürfnis erloschen ist. Und solange es noch keine NK Abrechnung gibt, weiß keiner, ob du noch etwas nachzuzahlen hast.
Du hast 2020 noch in der Wohnung gewohnt und es wird sicher zu einer Nebenkostennachzahlung kommen. Ob eine Sicherheitsleistung in Höhe von 250 € gerechtfertigt ist, ist stark anzuzweifeln. Du kannst ja anhand Deiner Verbrauchswerte und Deiner Nebenkostenvorauszahlung abschätzen, wei hoch die Nachzahlung ausfallen wird und damit an den Vermieter herantreten.
Kann der einfach so sagen, dass wir 250 Euro oder muss ich ihm nach eine schriftliche Beweise fragen ?
Du mußt dem Vermieter schon vorrechnen, dass seine Sicherheitsleistung unangemessen hoch ist.
Das heißt: ich muss bis 05.2021 warten?