Instandhaltungskosten bei ideellem Miteigentum?

7 Antworten

Wenn einer der GbR-Beteiligten die GbR nicht mehr mittragen möchte, dann ist der logische Schluss, die GbR aufzulösen. In diesem Falle würde ich ihr sagen, dass sie entweder zahlt oder eine Teilungsversteigerung angestrebt würde.

Letzteres dürfte mehr weh tun, aber am Ende ist ein Haus auch nur ein Gegenstand. Da muss man nicht mehr Herz hineinlegen als zur Beziehung zur Mutter.


Nordlicht12 
Beitragsersteller
 15.10.2017, 15:46

Das wir eine GbR haben ist mir neu und auch nicht schlüssig ehrlich gesagt...Es ging auch darum ob sich jemand drücken kann die Instandhaltung mit zu tragen aber trotzdem hälftiger Hausbesitzer sein möchte. Ich persönlich würde dann lieber die Immobilie abstoßen  (an ihrer Stelle). Mein Mann und ich wollen das Haus behalten.

EnnoWarMal  15.10.2017, 17:11
@Nordlicht12

Das wir eine GbR haben ist mir neu

Nunja. So manche GbR entsteht, ohne dass die Beteiligten es wissen.

Hier ist es aber anders. Ihr habt zusammen das Haus gekauft und damit die GbR begründet. Sowas merkt man normalerweise.

Dieser Exkurs bringt jedoch niemanden nach vorn.

Nordlicht12 
Beitragsersteller
 15.10.2017, 19:08
@EnnoWarMal

Ich hatte in der Schule zwar nur Wirtschaftsrecht und ansonsten keine juristischen Kenntnisse, bin mir aber ziemlich sicher dass wir keine GbR haben... 🤔 Es wurde keine GbR gegründet, es gibt keinen Gesellschaftervertrag und es ist auch keine GbR als Besitzer im Grundbuch eingetragen sondern nur wir beide als Einzelpersonen zu ideellem Miteigentum. Ich denke wenn man eine GbR hätte wäre irgendwo diese mal namentlich aufgetaucht, zb im Notarvertrag. Ob es jemand nach vorn bringt oder nicht ist ja auch erstmal egal. Das alles hier sind eh nur Hypothesen, was wirklich passiert weiss niemand, es werden nur alle möglichen Szenarien mit ihren Folgen dargestellt und das ist doch gut so. Und wenn man was nicht versteht kann man ja nachfragen, dafür gibt es doch die Kommentarfunktion?!

EnnoWarMal  16.10.2017, 07:18
@Nordlicht12

bin mir aber ziemlich sicher dass wir keine GbR haben

Vielleicht solltest du noch mal einen BGB-Kurs besuchen. Die GbR trat bisher nicht nach außen auf, weil ihr beide da gewohnt habt. Es hat bisher also niemanden gejuckt.

Das ändert aber an der Existenz der Zweckgemeinschaft selbst nichts.

Zurück zum Thema: Wie weit seid ihr denn nun gekommen?

Es handelt sich rechtlich um eine Bruchteilsgemeinschaft. Jeder der Miteigentümer ist verpflichtet, sich am Unterhalt des Gebäudes entsprechend seinem Anteil zu beteiligen.

Allerdings frage ich mich, wovon denn die Mutter das Geld nehmen soll. Wenn sie nicht gerade sehr vermögend ist, werden die finanziellen Mittel für das betreute Wohnen aufgebraucht.

Wenn sich keine Einigung erzielen läßt, solltet Ihr eine Teilungsversteigerung in Erwägung ziehen und in dieser Versteigerung mit bieten. So könnt Ihr das Haus auch ohne Zustimmung der Miteigentümerin insgesamt übernehmen.


Nordlicht12 
Beitragsersteller
 14.10.2017, 18:57

Naja sehr vermögend ist sie nicht, mit 3.000 € Rente aber auch nicht arm. Grosse Ersparnisse hat sie nicht aber sie könnte ja ihren Anteil verkaufen, dann hätte sie etwas über 100.000 €. 

Privatier59  14.10.2017, 19:13
@Nordlicht12

Wenn die Mutter in das betreute Wohnen umzieht, hat sie denn dann auch eine rechtliche Betreuung? Dann wäre der Betreuer Ansprechpartner.

Falls keine Betreuung besteht und ein Kaufangebot von der dann alleine zuständigen Mutter abgelehnt wird, gibt es außer der Teilungsversteigerung leider keine andere Möglichkeit zur Bereinigung der Lage.

Nordlicht12 
Beitragsersteller
 14.10.2017, 19:36
@Privatier59

Nein einen Betreuer hat sie nicht...Ja das dachte ich mir schon dass es keine andere Möglichkeit gibt. Dann werden wir ihr mal ein Angebot machen. 

Dir ist schon klar das Sie mit den selben Mittel auch euch loswerden kann. Im schlimmsten Fall wird es eine Versteigerung. Die steht übrigens eh an, sobald Sie tatsächlich unter Betreuung gestellt wird oder die Pflegekosten nicht mehr ausreichen.

Am besten lässt man erst mal ein Gutachten machen was das Haus wert ist. Und bietet dann die Hälfte an. Oder ist das für euch zu teuer :-(


Nordlicht12 
Beitragsersteller
 15.10.2017, 15:42

Ja das wäre uns wie gesagt am liebsten wenn wir ihr die Hälfte abkaufen. Sollte sie unbedingt eine Versteigerung wollen, werden wir natürlich mitbieten. Aber das ist denke ich für beide Seiten die schlechteste Variante. 

Die alte Dame könnt Ihr ja auch anderweitig dazu bringen, dass sie ihren Anteil an Euch verkauft. Da Du "ideeller Anteil" schreibst, unterstelle ich, dass es sich um eine Erbengemeinschaft handelt.
Hier könnte man beispielsweise die die Auflösung der Erbengemeinschaft mittels Zwangsversteigerung anstreben. Eine Lösung die für die alte Dame sicher nicht wünschenswert ist.

Auch wäre zu prüfen, ob zur Erhaltung die Reparatur des Scheunendachs nicht absolut notwendig ist und daher auch ohne Zustimmung des Miteigentümers durchgeführt werden kann.


Nordlicht12 
Beitragsersteller
 14.10.2017, 18:47

Um eine Erbengemeinschaft handelt es sIch nicht da wir das Haus vor 5 Jahren zusammen gekauft haben. Eine Zwangsversteigerung will ich eigentlich nicht, es wäre besser sich so zu einigen denke ich. Vorausgesetzt sie lässt sich darauf ein, es geht aber auch nicht dass sie stur im Grundbuch bleibt, das Kaufangebot ablehnt aber auch nichts bezahlen will denke ich. 

Snooopy155  15.10.2017, 12:02
@Nordlicht12

Nun scheint es sich zu rächen, dass ihr keinen Teilungsplan erstellt habt. Ansonsten könnt Ihr der alten Dame ja auch damit drohen, Euren Anteil zu verkaufen, wenn sie weiterhin nicht gewillt ist gemeinsame Lösungen mit auszuarbeiten. Oder, wie auch vorgeschlagen - einfach eine Teilungsversteigerung in die Wege leiten. Das sollte sie letztlich dann doch aus der Reserve locken, denn dabei kann sie nur viel Geld verlieren.

Nordlicht:

Die mehrfach erwähnte Teilungsversteigerungs birgt die Gefahr, dass ein Anderer überbietet und folglich den Zuschlag erhält - von den entstehenden Gerichtsgebühren, Gutachter- und Anwaltskosten einmal ganz abgesehen.

Dann verlierst du auch deinen Miteigentumsanteil;  zur Versteigerung kommt nicht etwa nur der Mutter-Bruchteil sondern das ganze Objekt.

Besser wäre es, sich gütlich zu einigen. Biete ihr einen guten Kaufpreis (vielleicht auf Rentenbasis) an, bei dem sie nicht nein sagen kann.