Neben Bürgergeld & Minijob mit z.B. Twitch Geld verdienen. Was gehört zum Steuerfreibetrag?
Hi,
wie man der Frage entnehmen kann beziehe ich aktuell ALG2 (jetzt heißt es Bürgergeld) und habe einen Aushilfsjob der so schon angerechnet wird.
Nun bietet sich mir die Möglichkeit durch die genannte Plattform zusätzlich Geld zu verdienen (sofern dies auch geschieht), aber blicke noch nicht komplett durch, was wann gilt und wie was berechnet wird. Ich habe mich an sich schon weitestgehend damit befasst und weiß dass man direkt seine selbstständige Tätigkeit beim zuständigen Amt anmelden muss und ich dann auch beim Jobcenter dies mit angeben soll.
Es gibt einen Steuerfreibetrag von ~9000€. Doch was von all dem fällt darunter? Nur das Geld von Twitch? Alles davon?
Und wenn ich ein Gewerbe anmelden muss, welche Art ist dafür am besten geeignet?
In jedem Fall bin ich vorerst ein "Kleinunternehmer" wenn ich das richtig verstehe. Kann auch sein dass ich da etwas übersehen habe.
Erstmal vielen dank im voraus an euch alle.
4 Antworten
Es gibt einen Steuerfreibetrag von ~9000€. Doch was von all dem fällt darunter? Nur das Geld von Twitch? Alles davon?
Du meinst den Grundfreibetrag, der ist inzwischen bei 10.908,- Euro.
Ob darauf der Aushilfsjob mit angerechnet wird, hängt davon ab, ob es eine Minijob ist (dann nein), oder ein Midijob (dann ja).
Kleinunternehmer ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer. Das ist für Dich eigentlich kein Thema, denn twitch ist im Ausland ansässig udn die Umsa
ätze sind sowieso umsatzsteuerfrei. Zusätzlich gibt es noch extra Geld, weil Du aus Deinen Kosten, oder z. B. bein Kauf eines neuen Computers Vorsteuerabzug hast.
Bei Bedarf hier nochmal fragen.
Solche Komplikationen beim Bürgergeldbezug sollte man nur auf sich nehmen, wenn tatsächlich eine realistische Chance auf nennenswerte Einnahmen/Gewinne besteht.
Es besteht die Gefahr, dass Abzüge bei der Bürgergeldauszahlung vorgenommen werden, die dann doch nicht realisiert werden.
Und bürokratisch ist es beidseitig auch nicht wirklich wünschenswert.
10.908 € im Jahr ist Grundfreibetrag
Darunter fallen alle Einnahmen die als Angestellter oder Selbständiger verdienst.
Diese Einnahmen werden dir außerdem beim Bürgergeld angerechnet.
"beim zuständigen Amt anmelden muss"
Erstmal gilt es zu bestimmen, ob es eine gewerbliche oder eine selbständige Tätigkeit ist. Nur im ersten Fall ist ein Gewerbe anzumelden, in beiden Fällen ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (elster.de, da muss man sich registrieren, das dauert ein paar Tage).
'Kleinunternehmer' bezieht sich auf § 19 UStG. Das ist NUR für die UMSATZsteuer relevant.
Der aktuelle Grundfreibetrag wurde Dir bereits genannt.