Neben Bürgergeld & Minijob mit z.B. Twitch Geld verdienen. Was gehört zum Steuerfreibetrag?

4 Antworten

Es gibt einen Steuerfreibetrag von ~9000€. Doch was von all dem fällt darunter? Nur das Geld von Twitch? Alles davon?

Du meinst den Grundfreibetrag, der ist inzwischen bei 10.908,- Euro.

Ob darauf der Aushilfsjob mit angerechnet wird, hängt davon ab, ob es eine Minijob ist (dann nein), oder ein Midijob (dann ja).

Kleinunternehmer ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer. Das ist für Dich eigentlich kein Thema, denn twitch ist im Ausland ansässig udn die Umsa

ätze sind sowieso umsatzsteuerfrei. Zusätzlich gibt es noch extra Geld, weil Du aus Deinen Kosten, oder z. B. bein Kauf eines neuen Computers Vorsteuerabzug hast.

Bei Bedarf hier nochmal fragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Solche Komplikationen beim Bürgergeldbezug sollte man nur auf sich nehmen, wenn tatsächlich eine realistische Chance auf nennenswerte Einnahmen/Gewinne besteht.

Es besteht die Gefahr, dass Abzüge bei der Bürgergeldauszahlung vorgenommen werden, die dann doch nicht realisiert werden.

Und bürokratisch ist es beidseitig auch nicht wirklich wünschenswert.

"beim zuständigen Amt anmelden muss"

Erstmal gilt es zu bestimmen, ob es eine gewerbliche oder eine selbständige Tätigkeit ist. Nur im ersten Fall ist ein Gewerbe anzumelden, in beiden Fällen ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (elster.de, da muss man sich registrieren, das dauert ein paar Tage).

'Kleinunternehmer' bezieht sich auf § 19 UStG. Das ist NUR für die UMSATZsteuer relevant.

Der aktuelle Grundfreibetrag wurde Dir bereits genannt.