Finanzamt und Liebhaberei - Wie vermeide ich ein Gewerbe?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

und mir dieser ganze steuerliche Dschungelmist sowas von zuwider ist!

Und andere leben davon und entspannen sich abends hier von der täglichen Arbeit...:-)

Und nun bringen wir hier mal Ordnung rein:

So wie ich das verstehe, transportierst du die Kunst auf unterschiedliche Weise (Puzzle, Poster usw.) und bringst sie damit anderen Leuten nahe. Damit handelst du nicht anders als ein Musikdirektor, der die Matthäuspassion mal anders arrangiert (sorry für den Vergleich, ich bin da eher der Hörmensch).

Das ordnen wir jetzt ein.

Ein Gewerbe ist das nicht. Es ist eine künstlerische Tätigkeit. Damit können wir das Gewerbeamt beiseite lassen.

Das Finanzamt interessiert sich aber ohnehin nicht dafür, ob sich jemand gewerberechtlich an- oder ummeldet oder es lässt. Das Finanzamt verwaltet Steuern und nicht andere Rechtsgebiete.

Wenn du also deine Kunst auf deine Weise anbringst, so erzielst du damit zumindest Einnahmen. Aussagegemäß bleibst du dabei aber im privaten Bereich, so dass kein steuerlicher Tatbestand verwirklicht wird. Erst wenn du Gewinne machst, wird das Finanzamt vermuten, dass du eine Einkünfteerzielungsabsicht hast und dich dazu befragen.

Umsatzsteuerlich sind die Grenzen etwas niedriger: Hier reicht bereits eine Einnahmeerzielungsabsicht (statt der Absicht, Gewinn zu machen). Wenn also andere Leute dir Geld geben für das, was du tust, bist du in der Näher der Umsatzsteuerpflicht. Genaueres habe ich in meinem Tip zum Thema Kleinunternehmer beschrieben.

Was die BG da von dir will, kann ich nicht nachvollziehen.


Inixwiss02 
Beitragsersteller
 20.01.2012, 21:04

Vielen Dank, Enno! Sehr aufschluss- und hilfreich. Bleibt für mich die Frage, ob Du irgendwie mit Finanzämtern oder -beratern verbandelt und daher kompetent bist.

Ja, andere Leute sollen mir Geld geben für meine künstlerischen Produkte, es ist also eine Einnahmeerzielugsabsicht (OMG!). Gewinn kann ich quasi nicht machen, denn ich habe schon viel zu viel für die Stiche (für meine Sammlung) ausgegeben. Einnahmen könnte ich evtl. machen. "In der Nähe der Umsatzsteuerpflicht": was bedeutet das für meine Steuererklärung bzw. für einen Zwang, ein Gewerbe anmelden zu müssen (was ich ja versucht habe aber dann wieder gecancelt habe).

Die Gemeinde oder sonstwer hatte meine Gewerbeanmeldung an die BG weiter geleitet. Die BG war der meinung, dass ich Beiträge zahlen müsste, weil ich ein Gewerbe habe und Druckvorlagen produziere!!!

EnnoBecker  21.01.2012, 08:01
@Inixwiss02

Bleibt für mich die Frage, ob Du irgendwie mit Finanzämtern oder -beratern verbandelt... bist.

Das bekommst du selbst heraus :-)

Druckvorlagen produziere!!!

Ah, anderer Gesichtspunkt.

Ob es aber nun gewerblich sei oder auch nicht, das kann ich nicht beurteilen. Das mit der BG ist mir immer noch schleierhaft. Denn die nimmt keine Beiträge auf Grund eines Gewerbes ein, sondern auf Grund eines Arbeitsvertrages, wobei du der Arbeitgeber bist.

Ich würde auf jeden Fall zunächst davon ausgehen, dass es KEIN Gewerbe ist - ebenso wie der Musikdirektor kein Gewerbe ausübt oder auch ich kein Gewerbe ausübe. Wobei der Musikdirektor und du künstlerisch tätig seid und ich beratend.

Das ist dem Finanzamt aber egal. Das Finanzamt verwaltet Steuern, weiter nichts.

Und wie man Gewinne macht, auch wenn man die Stiche anschafft, das ist leicht erklärbar: Die Ausgaben für die Stiche mindern den Gewinn nicht, denn sie wandern ins Anlagevermögen. Wenn davon auszugehen ist, dass der Wert im Laufe der Zeit eher steigt, kann man nicht mal Abschreibungen ansetzen.

Die Frage der Umsatzsteuer ist nach Lektüre des Tips ja bestimmt geklärt.

Broni, vielen Dank! Es besteht kein Problem mit dem Urheberrecht, weil die Stiche viel zu alt sind.

Es geht mir darum, dass mir die FA-Frau nach Schilderung meines Vorhabens gesagt hat, das ich ein Gewerbe anmelden müsse. Meiner Meinung nach ist es aber kein Gewerbe, weil ich sowas nur ab und zu, sozusagen aus "Bock", mache, dann aber die von mir geschaffenen "Kunstwerke" (kolorierte Stiche) auch anderen Menschen als Poster o.ä. zugänglich machen möchte - fast zum Selbstkostenpreis.

Mein Saldo wäre auf Jahre hinaus negativ, denn ich kann gar nicht so viel einnehmen, wie ich für den Kauf der Stiche ausgegeben habe. Ist es denn ein Gewinnstreben, wenn ich trotz immenser Ausgaben für mein Hobby ab und zu mal etwas Geld verdienen will, damit ich meine Sammlung erweitern kann?

Kann ich davon ausgehen, dass im Hinblick auf eventuelle Verletzungen des Urheberrechtes keine Bedenken bestehen ? Mir ist nicht klar, worum es dir geht ? Fürs Finanzamt brauchst du eine Einnahme/Überschuss-Rechnung. Einfache Tabelle: rechts die Einnahmen (aus Verkäufen) und links die Ausgaben für Material usw und sonstige Kosten. Der Saldo sollte positiv sein, d.h. mehr Einnahmen als Ausgaben.

Die Liebhaberei entsteht nur, wenn STÄNDIG die Ausgaben höher als die Einnahmen sind. Die Frage nach einem Gewerbe stellt sich doch nur bei ständiger Tätigkeit und wie die vor Ort ausgelegt wird, ist am besten beim Gewerbeamt zu erfragen, die nach dem Volumen der Tätigkeit fragen werden und die auch die entsprechenden Formulare bereithalten.