KFZ Steuer, Vollstreckungsankündigung?
Hallo..
Habe vom Hauptzollamt Dresden eine Vollstreckungsankündigung bekommen.
Es geht um die KFZ Steuer für den Zeitraum 24.04.08 - 10.09.08.
Meine Frage dazu wäre nun gibt es eine Verjährungsfrist ?
Oder ist dies rechtskräftig ?
4 Antworten
Mir stellt sich die Frage nach der Verjährung ....
KFZ-Steuer aus 2008 ? und ! warum werden dann für die ersten 5,x Jahre keine Säumniszuschläge erhoben? Lag zu diesem Zeitpunkt gar keine Forderung vor?
Von wann ist der Ursprungsbescheid?
Hallo Frau Kuznik,
wie ist denn bei der Steuer der verfahrensrechtliche Status?
Vor der Vollstreckungsankündigung muss es ja mindestens einen Steuerbescheid gegeben haben. Von wann ist denn der und wie wurde darauf reagiert? Was passierte zwischen Steuerbescheid und Vollstreckungsankündigung?
In Abtnaundorf gelten dieselben Regeln wie überall woanders.
Oh, sie hat tatsächlich ihre persönlichen Daten hier veröffentlicht. Die Fotos sollte sie schnellstmöglich löschen.
In dem Schreiben steht zum Datum des Ursprungsbescheides nur ------
Hast Du denn jemals einen Bescheid bekommen?
Es gibt zwei Arten der Verjährung: Die Festsetzungsverjährung (4 Jahre) und die Zahlungsverjährung (5Jahre), die aber auch durch verschiedene Massnahmen unterbrochen worden sein kann.
Wenn der Steuerbescheid für 2008 erst in 2013 erstellt wurde (worauf ja der Beginn der Säumniszuschläge ab 11/2013 hindeutet), wäre das eigentlich zu spät gewesen bzgl. der Festsetzungsverjährung.
Wenn seit 11/13 nichts weiter gekommen ist, wäre m.E. Zahlungsverjährung eingetreten.
Ausserdem wundert mich die Berechnung des Säumniszuschlages bis zum 7.12.2020, da das Datum ja deutlich in der Zukunft liegt.
Okay, Danke.
Und wenn der Bescheid tatsächlich erst in 2013 kam, hätte man innerhalb eines Monats Einspruch einlegen müssen, und ansonsten wird der Bescheid trotzdem rechtskräftig?
Nun wünsche ich viel spass dabei die Behörde zu erreichen. Die angegebene Telefon-Nr. wird sicherlich nicht erreichbar sein. Am besten Fax oder Einschreiben mit Einrede der Verjährung dorthin absetzen.
Habe ich in einem anders gelagertem Fall per Fax gemacht. Wurde dann von einem Mitarbeiter aus Ostfriesland angerufen, der das bearbeitet hat.
Ich habe nur den Bescheid über die KFZ Steuer damals bekommen.
Und kann auch nix weiteres in meinen Papieren finden.
1. Jetzt hast Du tatsächlich nochmal einen Brief mit Deinen persönlichen Daten im www veröffentlicht, das solltest Du löschen lassen.
2. Es sind zwei verschiedene Sachen. Erstmal gilt es, die Vollstreckung zu verhindern, denn dann wird Dein Konto dicht gemacht.
A. Ich persönlich würde vielleicht die Forderung "unter Vorbehalt" zunächst überweisen und gegenüber dem Gläubiger die Einrede der Zahlungsverjährung geltend machen. Mit der Hoffnung auf spätere Erstattung.
B. Dem Hauptzollamt die gewünschten Formulare zurückschicken plus die Mitteilung, dass man Einspruch wegen Zahlungsverjährung einlegt, und dass die Vollstreckung bitte solange zurückgestellt werden soll. So ähnlich ist mir das schon mal gelungen.
C. P-Konto einrichten und Vollstreckung abwarten.
Das ist aber erklärlich. Der 7. November 2020 ist ja schon vorbei, und Säumniszuschläge gibt es immer für angefangene Monate.
Wenn also der Monat am 8. November 2020 beginnt, hat man quasi die Säumniszuschläge bis 7. Dezember 2020 bezahlt.