Ist eine Kfz-Steuer-Rückerstattung bei Vorliegen einer Schwerbehinderung möglich?

3 Antworten

Die Festsetzung der Kfz-Steuer ist nichts anderes als ein Steuerbescheid.

Diesen Kfz-Steuerbescheid zu ändern, bedarf einer passenden Änderungsvorschrift.

In Frage käme aus meiner Sicht:

Abgabenordnung (AO)
§ 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel

(1)

Steuerbescheide sind

aufzuheben oder

zu ändern,
1.
soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer höheren Steuer führen,
2.
soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. 

Bestimmt ist bei dem Ausweis "G" eine Erläuterung dabei, dass es die Kfz-Steuer Befreiung gibt.

Der Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle kann das auch nicht unbedingt wissen, denn DEine Mutter hat ja vermutlich die Wagen nicht selbst zugelassen, so dass der evtl. die Gehbehindung hätte erkennen müssen.

Theoretisch wäre noch möglich:

§ 129 Abgabenordnung

Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Wird zu einem schriftlich ergangenen Verwaltungsakt die Berichtigung begehrt, ist die Finanzbehörde berechtigt, die Vorlage des Schriftstücks zu verlangen, das berichtigt werden soll.

Aber dann müsste Deine Mutter beweisen, dass sie den Ausweis vorgelegt hätte und es wurde nicht berücksichtigt.


EnnoWarMal  16.12.2015, 12:09

173 greift nicht wegen des Verschuldens. Wenn ich einen GdB von 60 habe und ein G im Ausweis, merke ich sowas in aller Regel. Die bloße Unkenntnis der Rechtsnorm (Steuerbefreiung) hilft nicht. Man hätte ja jemanden fragen können, der sich auskennt. Das Unterlassen dieder Befragung ist hier das grobe Verschulden.

129 greift nicht, denn wo hätte das Finanzamt eine offenbare Unrichtigkeit begangen?

Und selbst wenn eine dieser Vorschriften (oder eine beliebige andere) griffe, ist für Jahr vor 2011 die Festsetzungsfrist abgelaufen, und die von 2011 läuft in gut zwei Wochen ab.

Primus  16.12.2015, 21:12

Bei Aushändigung eines Schwerbehindertenbescheides ab einem GdB von 70 mit dem Merkzeichen G liegt eine Bescheinigung für das Finanzamt oder den Zoll zur Beantragung der Halbierung der Kfz- Steuer bei. Alternativ dazu kann eine Jahreskarte zu 120 € für den Personenverkehr im Bundesland beantragt werden.

Soweit mir bekannt ist, muss ein GdB von mindestens 70 mit dem Buchstaben G vorliegen, um die Hälfte der Kfz- Steuer erlassen zu bekommen.

Wenn der jeweilige Kfz.-Steuerbescheid nicht älter als ein Monat ist, kann man Einspruch einlegen un diesen begründen. Nach Ablauf eines Monats wird der Bescheid mit seinem Inhalt rechtskräftig.